Bienen – klein aber oho
Bienen sind toll – sie sorgen für die Fortpflanzung zahlreicher Blüten- und Nutzpflanzen und leisten damit ihren überaus wertvollen Beitrag zu Artenvielfalt und unserer Lebensmittelproduktion. Und jeder kann Bienen dabei unterstützen – zum Beispiel durch Imkern.
Wer selbst keine Möglichkeit hat, sich aktiv um eigene Bienen zu kümmern, der kann den kleinen Blütenstaubsammlern auch auf anderem Wege helfen: Die Zahl an Projekten, die zum Schutz und Erhalt von Bienen durchgeführt werden, ist groß. Auch wir als Rheinhessen Sparkasse haben uns für diesen Weg entschieden: Seit dem Weltbienentag 2021 sind wir Bienenpatin für die soziale Stadtimkerei und ermöglichen so die Anschaffung neuer Bienenvölker. Besonders erwähnenswert: Die soziale Stadtimkerei bietet Raum für das vorurteilsfreie Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung.
Wer den emsigen Tierchen ein Zuhause geben will, dafür aber keinen Platz hat, kann bei Bienenglück Pate die Patenschaft für eine Blühwiese übernehmen – oder verschenken. Dadurch werden Futter sowie Lebens- und Rückzugsraum für Bienen, Schmetterlinge, Insekten, Vögel und viele andere Tiere geschaffen. Doch es geht auch ganz anders. Haben Sie schon einmal daran gedacht, selbst Bienen zu züchten?
Wohnen Sie im Eigenheim oder zur Miete?
Sie wohnen in der Stadt, interessieren sich für Umweltschutz und lieben Honig. Was liegt da näher, als selbst zum Imker zu werden? Das klingt kurios, ist gar nicht so abwegig und zudem erlaubt. Was Sie dennoch beachten müssen, erfahren Sie hier.
Grundsätzlich ist es Grundstückseigentümern erlaubt, in ihrem Garten Bienen zu halten. Die Anzahl der Bienenvölker ist jedoch abhängig von der Größe des Gartens, immerhin kann ein Bienenvolk aus bis zu 100.000 Tieren bestehen. Je größer der Garten, desto mehr Bienenvölker dürfen folglich darin heimisch werden. Jedoch dürfen Nachbarn nicht erheblich durch die fleißigen Insekten belästigt werden. Rücksichtnahme ist also geboten, damit zum Beispiel die Terrasse des Nachbarn nicht ständig von Bienen überflogen wird.
Wollen Sie Bienen in einem von mehreren Eigentümern genutzten Gebäude halten, kann sich die Eigentümergemeinschaft für oder gegen die Bienenhaltung entscheiden. Sprechen Sie in diesem Fall Ihre Nachbarn einfach darauf an.
Wohnen Sie dagegen zur Miete, sieht die Sache etwas anders aus. In Mietwohnungen sind zwar Haustiere erlaubt, Bienen sind nach Ansicht deutscher Gerichte jedoch keine Haustiere. Der Vermieter kann die Bienenhaltung untersagen, denn sie ist nicht Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache.
Bienen ziehen auch mal um
Es kommt vor, dass Bienen sich selbst auf die Suche nach einer neuen Bleibe machen. Dabei schwärmt ein Teil eines Bienenvolkes aus und lässt sich irgendwo anders nieder. Wenn das passiert, haben Sie als Eigentümer laut dem bürgerlichen Gesetzbuch sogar das Recht, Ihre Bienen zu „verfolgen“, das heißt, dass Sie fremde Grundstücke betreten dürfen, um Ihre Bienen wieder zurückzuholen. Als Stadt-Imker dürfen Sie Zutritt zu Balkonen und Dächern verlangen. Wird Ihnen das verweigert, können Sie sogar Schadenersatz geltend machen.
Leckerer Lohn
Als Belohnung für Ihren Einsatz können Sie dann schließlich Ihren eigenen Honig in Händen halten. Wer kann das schon von sich behaupten? Und nebenbei tun Sie auch unserer Umwelt etwas Gutes. Sie helfen, dass Pflanzen und Blumen auch dort gedeihen, wo wir sie vielleicht gar nicht vermuten. Denn ohne Bienen sind Städte bald wirklich nur noch eins: Grau.
Wenn Sie nun auch zum Imker werden wollen, empfehlen wir Ihnen, sich bei einem örtlichen Imkerverein oder auch hier über Bienenhaltung zu informieren.
Übrigens: Falls Sie Bedenken haben, Ihre kleinen Honigproduzenten könnten Schaden anrichten: Wir versichern auch privat genutzte Bienen.