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Die letzten Monate waren anstrengend. Sie haben hart für Ihre Sache gearbeitet, manche Nacht zum Tag gemacht und Ihr Ziel nicht aus den Augen verloren. Nun sind Sie einen entscheidenden Schritt weiter und möchten sich selbstständig machen, um die Früchte Ihrer Arbeit zu ernten. An diesem Punkt stellt sich für viele Existenzgründer die Frage, wie die Unternehmung finanziert werden soll. Vielleicht möchten Sie Geschäftsräume anmieten, brauchen eine neue Büroausstattung oder Maschinen und Gerätschaften zur Produktion, müssen Mitarbeiter einstellen und Materialien einkaufen. Da kommt schnell eine hohe Summe zusammen. Wäre es da nicht schön, in finanzieller Hinsicht die beste Unterstützung zu erhalten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre neue Arbeit konzentrieren können?

Es liegt nahe, einen Kredit aufzunehmen, um Ihr Vorhaben zu finanzieren. Doch die Vielfalt der angebotenen Darlehen ist groß und die Konditionen teils sehr unterschiedlich. Als Existenzgründer haben Sie zusätzlich noch die Möglichkeit, Förderkredite in Anspruch zu nehmen.

Für wen kommt ein Förderdarlehen in Betracht?

Ein Förderdarlehen kommt für die klassische Neugründung eines Unternehmens, die Übernahme eines Betriebes aber auch für die tätige Beteiligung (finanzielles und aktives unternehmerisches Engagement) sowie Investitionen in Frage. „In diesem Zusammenhang beobachten wir, dass die Qualifikation von Gründern so gut ist, wie schon seit Jahren nicht mehr“, erläutert Bernd Herrmann, Direktor des Bereichs Förderkredite bei der Landesbank Baden-Württemberg. Er fügt hinzu: „Alle Existenzgründungen, egal aus welcher Branche, sind antragsberechtigt.“ Es ist somit gleichgültig, ob Sie Waren oder Dienstleistungen anbieten. Eine weitere gute Nachricht lautet: „Förderfähige Investitionen sind Maschinen, Einrichtungen, Grundstücke, Gebäude, Betriebsmittel, Warenlager – eigentlich alles“, erklärt Bernd Herrmann auf die Frage, welche Investitionen denn gefördert werden. Somit gehören Sie als Gründer mit Sicherheit auch zum Kreis der förderfähigen Unternehmen.

Welchen Vorteil bietet ein Förderkredit?

Allen Krediten ist eines gemeinsam: Für die aufgenommene Summe zahlen Sie Zinsen. Das ist auch bei Förderkrediten nicht anders. Doch im Vergleich zu „normalen“ Darlehen, haben Förderkredite oft einen günstigeren Zinssatz, der Kredit „kostet“ Sie also weniger. Dieser Zinssatz ist in der Regel über einen längeren Zeitraum festgesetzt. Ein weiterer Vorteil: Viele Darlehen sehen für die ersten Jahre der Laufzeit eine sogenannte „tilgungsfreie Zeit“ vor. Während dieser Phase der Darlehenslaufzeit zahlen Sie nur Zinsen, die für das Darlehen anfallen, aber keine Tilgung. Somit bleibt Ihnen gerade in der mitunter wirtschaftlich schwierigen Anfangsphase ein größerer finanzieller Spielraum. Für Gründer, die mit einer niedrigen Darlehenssumme den Aufbau ihres Unternehmens finanzieren möchten, ist sogar die Ausübung des Unternehmens als Nebenerwerb möglich. „Sie müssen den sicheren Hort eines Angestelltenverhältnisses nicht aufgeben und haben Netz und doppelten Boden für Ihre Finanzierung“, betont Bernd Herrmann. Förderdarlehen können zudem nicht nur bei Gründung, sondern oft auch in der Gründungsphase, das heißt, abhängig von der Höhe des aufgenommenen Betrages, bis zu 5 Jahre nach Gründung beantragt werden. Bei Einbeziehung eines Förderkredits fällt der Hausbank die Entscheidung über die Vergabe des Kredites zudem oft leichter, da die Fördermittelbank der Hausbank einen Teil des Kreditrisikos abnimmt.

Wie kann der Förderkredit beantragt werden?

Die Bandbreite der angebotenen Förderdarlehen ist groß. Doch ganz gleich, ob Sie sich für einen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) interessieren – den Antrag stellen Sie bei Ihrer Sparkasse. Dort werden Sie zu allen Möglichkeiten umfassend beraten. Mit unserem SmartBusinessPlan geben wir Ihnen zudem die Möglichkeit, Ihren BusinessPlan komfortabel und professionell zu erstellen. Weitere Berichte zu regionalen und globalen Wirtschaftsthemen finden Sie in unserer Rubrik „Mittelstand“.