Lesedauer 3 Minuten

Die meisten Berufsanfänger verzichten auf ihre Vermögenswirksame Leistungen (VL). Dabei sind diese Gehaltsbestandteil und die mögliche Förderung vom Staat die perfekte Gelegenheit, um Vermögen aufzubauen – und mit dem Wertpapiersparen zu starten. Denn

Nicht aufs Extra vom Chef verzichten

VL: Nicht aufs Extra vom Chef verzichten

vor allem VL-Aktienfonds können sich lohnen.

VL sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt überweist, um das langfristige Sparen zu unterstützen. Bis zu 40 Euro im Monat schießt der Chef monatlich zu – die genaue Höhe regelt der Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Zusätzlich fördert der Staat die jungen Arbeitnehmer.* 20 Prozent der jährlichen Sparsummen kann die Arbeitnehmer-Sparzulage bringen – bei Aktienfondspar-plänen maximal 80 Euro jährlich.

Mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf VL. Allerdings: 51 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland verzichten darauf – so eine Befragung der DekaBank. Bei den Auszubildenden sind es sogar 61 Prozent, also knapp zwei Drittel der rund 1,3 Millionen Nachwuchskräfte in Deutschland. Zieht man den Durchschnittsbetrag von 20 Euro heran, der in den Lehrberufen im Schnitt an Vermögenswirksamen Leistungen gezahlt wird, lassen sich die Auszubildenden monatlich über 18 Millionen Euro durch die Lappen gehen.

„Diese Zahl ist unerklärlich“, wundert sich Elmar Gaugenrieder, Vermögensaufbauexperte der Deka. Dabei könnten gerade junge Berufsstarter am meisten profitieren. Denn mit der ersten Wohnung, Auto und notwendigen Versicherungen bleibt sonst oft nur noch wenig finanzieller Spielraum, um extra Vermögen aufzubauen.

Früh starten lohnt sich

Der VL-Betrag kann vielfältig angelegt werden. Alle Verträge haben aber eine Laufzeit von sieben Jahren – sechs Jahre lang wird eingezahlt, bis zum Ende des siebten Jahres ruht das Geld, bevor es ausgezahlt werden kann. „Nach dem Berufsstart können gerade Auszubildende noch sehr lange sparen. Deshalb lassen sich gerade mit Aktienfonds über die Jahre ansehnliche Beträge erreichen“, erklärt Gaugenrieder.

Dies bestätigt auch Finanztest in der März-Ausgabe 2019: „Aus unserer Sicht sind Aktienfondssparpläne am attraktivsten. Sie bieten die höchsten Renditechancen. Die Förderung ist lukrativer als bei den anderen VL-Verträgen.“ Zudem können gerade junge Leute auf diesem Weg erste Erfahrungen mit den Aktienmärkten sammeln. VL-Sparern sollte aber klar sein, dass bei schwierigen Börsen nach der Laufzeit von sieben Jahren weniger herauskommen kann als erhofft.

Vielfältige Anlagemöglichkeiten

Man kann den Aktienfonds aber auch einfach weiter im Depot lassen. Zum Beispiel als Sockel für die Altersvorsorge. Wer dabei jeweils nach 6 Jahren gleich den Anschlussvertrag startet, kann auf Dauer am meisten herausholen. Allerdings können sich auch hier Wertschwankungen negativ auf den Erfolg der Anlage auswirken. Da die erwirtschafteten Kapitalerträge steuerpflichtig sind, ist es – wie bei anderen Geldanlagen auch – ratsam für die Jahre, in denen Verträge auslaufen, entsprechende Freistellungsaufträge beim Sparplananbieter einzurichten.

Die Auswahl an förderfähigen Aktienfonds reicht bei der Deka von dem in weltweite Erfolgswerte investierenden Deka-GlobalChampions über den „grünen“ Deka-Nachhaltigkeit Aktien und den in deutsche Standardwerte investierenden Klassiker DekaFonds bis hin zum auf die Ausschüttungen großer Unternehmen setzenden Deka-DividendenStrategie. Für VL kommen insgesamt neun Fonds infrage.

* Zulagenberechtigt sind in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bzw. Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand Juli 2019. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.

Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.