Vom ersten Spatenstich bis zum fertigen Haus ist es ein weiter Weg. Als Bauherr tragen Sie in dieser Zeit für alles, was auf Ihrer Baustelle geschieht, die Verantwortung. Von der Vorbereitung über die Planung bis hin zur Umsetzung eines Bauvorhabens.
Was mit einem Bauvorhaben konkret auf Sie zukommt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Wer ist Bauherr?
Als Bauherr wird derjenige bezeichnet, der für die Vorbereitung, Planung und Umsetzung eines Bauvorhabens verantwortlich ist. Übernehmen Sie selbst alle Aufgaben, schlüpfen Sie in die Rolle des Bauherrn. Wird Ihnen die Last auf den Schultern zu schwer, können Sie Teilbereiche an einen Architekten abgeben. Bauherr bleiben weiterhin Sie. Aber: Auch eine juristische Person, zum Beispiel ein Bauträger, kann Bauherr sein. Es kommt also darauf an, ob Sie selbst bauen oder bauen lassen.
Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Bauherr?
Bevor der Startschuss für Ihr Bauprojekt fällt, sollten Sie sich mit den geltenden Vorschriften in Ihrem Bundesland befassen. Die Bauherrenpflichten sind in den einzelnen Landesbauverordnungen geregelt. Ausnahmen bestätigen die Regel: Erkundigen Sie sich vor dem Bau bei Ihrer Gemeinde, ob es kommunale Vorgaben gibt. Die Pflichten eines Bauherrn betreffen nicht nur die Bauphase an sich. Einige Regelungen gelten auch vor und nach dem Bau.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Bauherrn gehören:
- Bauantrag stellen: Für den Hausbau müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Das heißt: Als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass eine solche Genehmigung bereits vor Baubeginn vorliegt. Zuständig ist das örtliche Bauamt. Dort können Sie auch in Erfahrung bringen, welche Unterlagen Sie für den Bauantrag benötigen. Häufig hilft Ihnen der Architekt damit, er gilt auch als Entwurfsverfasser.
- Meldepflichten einhalten: Wann geht es los und wer ist beteiligt? Das Bauamt möchte auch nach Erteilung der Baugenehmigung auf dem Laufenden gehalten werden. Spätestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten müssen Sie daher eine Baubeginnsanzeige vorlegen und dem Bauamt Bauleiter und andere Mitwirkende nennen. Dasselbe gilt übrigens nach der Fertigstellung. Hier ist eine Frist von zwei Wochen üblich.
- Für Sicherheit auf der Baustelle sorgen: Sicherheit geht vor – erst recht auf der Baustelle. Sie sind dazu verpflichtet, Ihr Grundstück so abzusichern, dass Handwerkern oder Nachbarn beim Arbeiten nichts passieren kann. Vernachlässigen Sie etwa Ihre Verkehrssicherungspflicht, werden Sie bei einem Unfall schadensersatzpflichtig. Oftmals beauftragen zukünftige Hausbesitzer einen Bauleiter, der sich um die Baustelleneinrichtung kümmern und für die nötige Sicherheit sorgen soll. Das entbindet Sie jedoch nicht von einer regelmäßigen Kontrollpflicht auf der Baustelle.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator) bestellen: Laut Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Diese Regelung gilt für alle Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Der Koordinator sorgt unter anderem dafür, dass Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden.
- Unfälle bei der Berufsgenossenschaft melden: Passiert trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ein Unfall, ist der Bauherr verpflichtet, diesen innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
- Mitwirkungspflicht beachten: Die Handwerker arbeiten und der Bauherr kann die Hände in den Schoß legen? Ganz so einfach ist das nicht. Als Bauherr haben Sie eine Mitwirkungspflicht am Bau. Sie müssen beispielsweise dafür sorgen, dass das Material an einem sicheren Ort gelagert werden kann.
- Zahlungsverpflichtungen nachkommen: Mit dem Hausbau flattert eine Rechnung nach der anderen ins Haus. Achten Sie darauf, dass keine untergeht. Denn wer Zahlungstermine nicht einhält, muss mit zusätzlichen Kosten oder sogar einer Vertragskündigung rechnen.
- Erbrachte Leistungen abnehmen: Haben die Handwerker alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt? Als Bauherr sind Sie verpflichtet, das regelmäßig zu überprüfen – auch im eigenen Interesse. Denn wenn gepfuscht wurde, muss die Firma für ihre Fehler geradestehen und die Baumängel beheben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, haben Sie für die Bauabnahme 12 Werktage Zeit.
Gut zu wissen:
Eine Baugenehmigung kann bis zu vier Monate dauern. Fangen sie daher mit Ihrer Planung rechtzeitig an.

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