Ganzheitliche Beratung und individuelle Nachfolgekonzepte aus einer Hand
Die Rheinhessen Sparkasse begleitet ihre Kundinnen und Kunden seit drei Jahren mit einem spezialisierten Generationen, das alle Fragen rund um Nachfolge, Erben und Stiften abdeckt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Nachfolgeplanung sowie die Erstellung individueller Konzepte gemeinsam mit Steuerberatern und Rechtsberatern. Ebenso bietet die Rheinhessen Sparkasse Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung an. Ziel ist eine ganzheitliche Beratung: von der Analyse der familiären Situation über die Vermögensstruktur bis hin zu konkreten Wünschen, Zielen und möglichen Fallstricken. „Wir haben uns dieses Thema zur Aufgabe gemacht, weil das sehr viele unserer Kunden beschäftigt“, erklärt Abteilungsleiter Thorsten Koch.
Marco Schreiber und Andreas Dietz sind zertifizierte Stiftungs- und Nachfolgeplaner bei der Rheinhessen Sparkasse. Im kostenfreien Erstgespräch klären sie mit den Kunden, wie Familienstruktur und Vermögen aussehen, was bereits geregelt ist, welche Ziele wichtig sind und wer was bekommen soll. „Danach entwickeln wir für unsere Kunden ein individuelles Nachfolgekonzept“, beschreibt Andreas Dietz das Vorgehen.
Ein zentrales Element ihrer Beratung ist neben der steueroptimierten Vermögensübertragung unter Nutzung steuer- und erbrechtlich optimierter Konzepte die Stiftungsplanung. Wenn zum Beispiel ein Kunde zu ihnen kommt, der selbst keine Kinder hat, aber seinem Verein gerne etwas Gutes tun möchte und damit auch sein Lebenswerk sichern möchte, dann bietet sich die Gründung einer Stiftung an. Sie dient als Möglichkeit, Geld mit Sinn weiterzugeben und kann in ein Gesamtkonzept eingebunden werden.
Treuhandstiftung schon ab 25.000 Euro
Besonders die Treuhandstiftung bietet einen niederschwelligen Zugang zu einer eigenen Stiftung – bereits ab 25.000 Euro. Anders als eine klassische rechtsfähige Stiftung hat ihre Gründung keinen hohen Verwaltungs-, Kapital- und Kostenaufwand, weil sie unter dem Dach der „Stiftergemeinschaft der Rheinhessen Sparkasse“ geführt wird. Verwaltung, Steuererklärungen, Anlagerichtlinien und Abstimmungen mit dem Finanzamt übernimmt der Treuhänder. „Kundinnen und Kunden müssen sich lediglich mit drei wesentlichen Fragen beschäftigen: Wie soll die Stiftung heißen? Welcher Zweck soll gefördert werden? Wie viel Vermögen soll langfristig einfließen?“, führt Marco Schreiber aus.
Gerade für Menschen ohne direkte Erben oder für jene, die neben der Familie auch gemeinnützige Anliegen fördern möchten, ist die Treuhandstiftung ein attraktives Instrument. Über 50 Prozent der Menschen ohne Kinder können sich vorstellen, Vermögen gemeinnützig weiterzugeben. Die Stiftung ermöglicht eine langfristige Förderung, da das Grundvermögen dauerhaft erhalten bleibt und ausschließlich die Erträge ausgeschüttet werden. Im Gegensatz zu Vereinen, die größere Vermögenszuflüsse innerhalb kurzer Zeit ausgeben müssen und keine Vermögensverwaltung betreiben dürfen, schafft eine Stiftung Planungssicherheit: Ein Tierheim zum Beispiel oder ein Verein erhält nicht einmalig eine große Summe, sondern jedes Jahr verlässliche Mittel für laufende Kosten.
Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität. Der Stiftungszweck kann jederzeit angepasst oder erweitert werden. Mehrere Themen – etwa Tierschutz, Sport, Soziales oder Kultur – lassen sich kombinieren. Auch ein eigener Beirat oder projektbezogene Spendenaktionen, etwa zum runden Geburtstag, sind möglich. Wer anonym stiften möchte, kann dies ebenso tun wie diejenigen, die ihre Stiftung mit öffentlich sichtbaren Projekten auf einer eigenen Homepage verbinden wollen.
Steuerliche Vorteile des Modells
Neben emotionalen Aspekten bietet das Modell auch steuerliche Vorteile. Zuwendungen zu Lebzeiten können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. In besonderen Fällen, etwa bei hohen Abfindungen, lässt sich so die Steuerlast deutlich reduzieren. Auch bei Erbschaften kann die Einbringung in eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten dafür sorgen, dass bereits gezahlte Erbschaftsteuer erstattet wird.
Damit die Nachfolge vollständig geregelt ist, übernimmt die Rheinhessen Sparkasse auf Wunsch auch die Testamentsvollstreckung. Sie kümmert sich um Haushaltsauflösung, Organisation der Bestattung, Abwicklung von Verträgen, Immobilienverkäufe, Vermächtnisse und den Transfer des Vermögens in die eigene Stiftung. So wird sichergestellt, dass der Wille des Stifters verlässlich umgesetzt wird – auch über den eigenen Tod hinaus.
Stiften ist auch ohne Millionenbeträge möglich
Die Stiftergemeinschaft wächst stetig und soll in den kommenden Jahren weiter an Bekanntheit gewinnen. Denn viele Menschen wissen nicht, dass Stiften auch ohne Millionenvermögen möglich ist. Die Sparkasse möchte genau diesen Zugang schaffen: transparent, zuverlässig und individuell – damit jeder sein Lebenswerk sinnvoll weitergeben kann.
Quelle: VRM (frü)