Wer verreisen möchte, fängt oft Wochen oder sogar Monate im Voraus mit der Planung und Buchung an. Kommt dann etwas dazwischen, wie eine Erkrankung oder ein Unfall, muss storniert werden. Dabei können hohe Kosten entstehen. Da ist es sinnvoll, eine Reiserücktrittskostenversicherung – kurz Reiserücktrittsversicherung – zu haben, die den Schaden übernimmt. Häufig muss man dafür nicht einmal eine Extra-Police abschließen, weil der Reiserücktritt schon über die eigene Premium-Kreditkarte versichert ist. Was sonst noch für eine Kreditkarte mit Reiserücktrittversicherung spricht und welche Aspekte bei der Auswahl einer solchen Kreditkarte beachtet werden sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Gründe für eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung
Kreditkarten mit Reiserücktrittversicherung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Gegenüber separat abgeschlossenen Versicherungen profitieren die Nutzer aber in der Regel von den folgenden Vorteilen:
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- Seriös: Die Kreditkartenfirmen kaufen ihre Versicherungen bei etablierten Partnern ein. So ersparen sich Urlaubswillige lange Recherchen nach dem richtigen Anbieter.
- Komfortabel: Die Inhaber einer Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung müssen sich nicht für jede Reise neu versichern. Der Versicherungsschutz gilt durchgehend. Das ist insbesondere für Vielreisende von Vorteil.
- Schutz: Die Versicherungsleistungen der Mastercard Gold Kreditkarte schützen die mitreisende Familie des Karteninhabers. Damit bietet die Kreditkarte umfassenden Versicherungsschutz für den Ehepartner sowie die Kinder.
- Günstig: Im Vergleich zu „normalen“ Reiserücktrittsversicherungen ist der Schutz über die Kreditkarte meist deutlich günstiger. Banken und Sparkassen kaufen viele Policen für ihre Kunden ein und erhalten deshalb bessere Konditionen.
- Alles in einem: Wer ins Ausland reist, benötigt in der Regel sowieso eine Kreditkarte und eine Reiserücktrittsversicherung. Warum nicht beides verbinden? Zudem erhalten Kreditkarten mit einer Reiserücktrittsversicherung oft noch weitere interessante Versicherungen und andere Extras.
Die wichtigsten Fragen zur Nutzung der Reiserücktrittsversicherung über die Kreditkarte
Wie, wann, für wen und wofür? Wer sichergehen will, dass die eigene Reise über die Kreditkarte abgesichert ist, der sollte die Versicherungsbedingungen im Hinblick auf folgende Fragen prüfen:
Welche Kreditkarten enthalten Reiserücktrittsversicherungen?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Leistung aus dem Kreditkarten-Premiumsegment. Die Rheinhessen Sparkasse bietet verschiedene Kreditkarten mit Reiseversicherungspaket und weiteren Extras an. Mehr über die verschiedenen Kreditkarten der Rheinhessen Sparkasse erfahren Sie hier.
Ab wann gilt die Reiserücktrittsversicherung?
In der Regel läuft die Versicherung parallel zur Inhaberschaft der Kreditkarte. Bei den Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung der Rheinhessen Sparkasse tritt die Versicherung sogar bereits automatisch mit der Beantragung der Karte in Kraft, sofern anschließend ein gültiger Vertrag abgeschlossen wird.
Welche Reisen sind versichert?
Bei den Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung der Rheinhessen Sparkasse sind alle privaten Reisen weltweit versichert, die während des Versicherungszeitraums gebucht werden. Dazu zählen Reisen mit dem Flugzeug, Bus, Bahn, Auto und auch mit dem Schiff. Achtung: Die Versicherungen mancher Finanzinstitute gelten nicht für Schiffsreisen.
Muss die Reise mit der Kreditkarte gebucht werden?
Bei den Kreditkarten der Rheinhessen Sparkasse gilt die Absicherung unabhängig von der Kartennutzung. Manche Banken verlangen aber eine teil- oder vollständige Bezahlung der Buchungsleistungen mit der Kreditkarte.
Welche zusätzliche Absicherung bieten Reisebuchungen mit der Kreditkarte?
Insofern eine Reise mit der Kreditkarte gebucht wird, besteht für den Karteninhaber zusätzlicher Schutz durch die Möglichkeit der Transaktionsreklamation. Insbesondere im Falle von Händlerinsolvenzen (bspw. Hotel- oder Airline-Insolvenz) vor dem Urlaubsantritt kann durch eine Reklamation, auf die nicht erbrachten Leistungen, der Buchungsbetrag zurückverlangt werden.
Gilt die mit der Kreditkarte verknüpfte Reiserücktrittsversicherung für alle Reisenden?
Bei manchen Kreditkartenversicherungen ist nur der Karteninhaber selbst versichert. Andere bieten automatisch einen Schutz für die mitreisende Familie, so auch die Rheinhessen Sparkasse.
Was wird von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?
Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn die Reise aufgrund der in der Versicherungspolice definierten Gründe nicht stattfinden kann. Dazu können beispielsweise Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft oder der Verlust des Arbeitsplatzes gehören. Pandemien wie die aktuelle Corona-Pandemie sind aber im Normalfall nicht abgedeckt. Zudem ist in der Regel eine maximale Versicherungssumme pro Reise und ein Selbstbehalt pro Person festgeschrieben – je nach Finanzinstitut und Kartenmodell.
Fazit zu Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung
Premium-Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherungen sind eine praktische und meist preisgünstigere Alternative zu „gewöhnlichen“ Reiserücktrittsversicherungen. Allerdings deckt nicht jede Kreditkarte alles ab. Deshalb sollte man vorher prüfen, unter welchen Bedingungen die Versicherung greift und was versichert ist. Die beinhalteten Versicherungen der Rheinhessen Sparkasse-Premium-Kreditkarten stechen durch die umfangreichen und qualitativen Leistungen hervor. Ihrer Urlaubsvorfreude steht somit nichts im Weg!
Sie möchten wissen, welche weiteren Vorteile Ihnen eine Kreditkarte bietet? In unserem Überblick erfahren Sie es.