Was der Neustart für Sie bedeutet

Die Bundesregierung hat nach dem unerwarteten Stopp und darauffolgender heftiger Kritik das KfW-Programm zum Teil wieder aufgenommen. Was die Entwicklung für Sie bedeutet und welche Anträge nun bearbeitet werden. 

Die KfW fördert wieder energieeffizientes Bauen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nachdem die KfW-Förderung vom Bund Ende Januar 2022 abrupt gestoppt worden war, wurde sie nun nach heftiger Kritik wieder aufgenommen.
  • Seit dem 22. Februar 2022 können neue Anträge für eine energieeffiziente Sanierung gestellt werden. Die bereits festgelegten Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben bestehen.
  • Wer einen kompletten Neubau plant, muss sich allerdings noch etwas gedulden. Laut Bundesregierung laufen noch Vorbereitungen, um die Rahmenbedingungen für die Neubauförderung nach Effizienzhausstufe 40 (EH 40) zu schaffen.

Wiederaufnahme der Energieeffizienzförderung

Die Bundesregierung hatte am 24. Januar 2022 die KfW-Förderung unerwartet eine Woche vor dem geplanten Ende gestoppt. Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck hätten zu viele Interessenten noch kurz vor Schluss einen Antrag eingereicht, obwohl die vorhandenen Mittel bereits aufgebraucht waren. Der Stopp hatte direkte Auswirkungen auf Neubauten nach EH-55- und EH-40-Standard sowie die energetische Sanierung von Gebäuden.

Nachdem der Entscheidung heftige Kritik folgte, wurde das Programm nun zumindest zum Teil wieder aufgenommen. Seit dem 22. Februar 2022 können neue Anträge für eine energieeffiziente Sanierung gestellt werden. Die bereits festgelegten Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bei den Energieeffizienzstufen EH 40, 50, 70, 85 und 100 bleiben bestehen.

Der Bund stellt für die Abarbeitung der vor dem 24. Januar 2022 eingegangenen Anträge sowie der Sanierungswiederaufnahme neue Mittel in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das bedeuten die einzelnen Energieeffizienzstufen

Es gibt mehrere KfW-Standards, die unterschiedliche Gebäudearten abdecken. Dazu gehören:

  • KfW-Effizienzhaus 40
  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 85
  • KfW-Effizienzhaus 100

Die KfW-Standards 40 bis 55 umfassen Neubauten, bei allen höheren Stufen handelt es sich um Bestandsimmobilien. Auch für Denkmäler gibt es eine spezielle Einordnung.

Die Zahlen geben an, wie hoch der Primärenergiebedarf eines Hauses nach dem Gebäudeeffizienzgesetz ausfallen darf. Je kleiner die Zahl ist, desto weniger Energie verbraucht eine Immobilie. Ein KfW-Effizienzhaus 40 verbraucht beispielsweise nur 40 Prozent der Energie im Vergleich zu einem KfW-Effizienzhaus mit höherer Einstufung.

Häuser mit einer guten Energieeffizienz erhalten höhere Zuschüsse beim Bau oder der Sanierung. So kann ein Energieeffizienzhaus mit dem EH-40-Standard bis zu 54.000 Euro an Zuschuss erhalten. Ein Energieeffizienzhaus mit dem EH-70-Standard hingegen nur bis zu 42.000 Euro. Am niedrigsten fällt der Zuschuss für den EH-100-Standard mit bis zu 30.000 Euro aus.

Neubauten müssen vorerst noch warten

Wer einen kompletten Neubau plant, muss sich allerdings noch ein wenig gedulden. Derzeit laufen die Vorbereitungen, um die Rahmenbedingungen für die Neubauförderung nach EH-40-Standard zu schaffen.

Nach Aussage von Wirtschaftsminister Robert Habeck sollen die Förderungen für energieeffiziente Neubauten nach EH-40-Standard ab März mit zeitlichem Rahmen verfügbar sein. Geplant ist eine Deckelung mit einer Milliarde Euro. Für Häuser nach EH-55-Standard hingegen wird es keine weiteren Fördermaßnahmen geben.

Diese Prüfverfahren nutzt die KfW

Um die Qualität der Energieeffizienz zu überprüfen, nutzt die KfW drei verschiedene Instrumente:

  1. Die Berechnungsprüfung kommt zum Einsatz, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben korrekt geplant wurde und keine unzulässigen Pauschalwerte in den Unterlagen auftauchen. So können Fehler vorab noch korrigiert und die Planung angepasst werden.
  2. Die Nachweisprüfung erfolgt nach Abschluss des Bauvorhabens und beschäftigt sich ebenfalls mit den Planungsunterlagen. Heben Sie diese daher unbedingt auf, auch wenn Ihr Projekt bereits abgeschlossen ist.
  3. Die Vor-Ort-Kontrolle findet wie die Nachweisprüfung auch erst nach Abschluss des Bauvorhabens statt. Dabei besichtigt Fachpersonal Ihre Immobilie und stellt sicher, dass beispielsweise die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.

(Stand: 28.02.2022)