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Wer sich nur auf die gesetzliche Rente verlässt, kann den eigenen Lebensstandard im Alter nicht aufrechterhalten. Zumal die Renten in Zukunft weniger stark an die Gehälter angepasst werden. Experten empfehlen deshalb, sich zusätzlich abzusichern. Ein Weg dafür ist die betriebliche Altersvorsorge. Aber: Was ist das eigentlich? Welche Formen gibt es? Und: Für wen ist sie geeignet? In diesem Blogbeitrag erklären wir Wissenswertes zum Thema betriebliche Altersvorsorge.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Diese Form der Altersvorsorge basiert auf einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und wird Teil des Arbeitsvertrags. Der Arbeitgeber sagt dabei dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsleistungen zu. Die konkrete Ausgestaltung legt der Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fest. Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge durch Ersparnisse bei Steuern und Sozialabgaben.

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Abgesicherte Risiken: Das ist versichert

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge können drei Risiken abgesichert werden: Alter, Verlust der Arbeitskraft oder der Todesfall. Entsprechend werden Leistungen der Altersversorgung, Invaliditätsversorgung oder Hinterbliebenenversorgung geleistet. Im letzten Fall gehen die Leistungen also an die Angehörigen. Die betriebliche Altersvorsorge kann auch mehrere der genannten Risiken abdecken.

Ausgestaltung: die Durchführungswege im Überblick

Der Arbeitgeber hat bei der Ausgestaltung der betriebliche Altersvorsorge die Wahl zwischen fünf verschiedenen Durchführungswegen, die auch unterschiedlich gefördert werden. Dabei kann man wiederum interne Durchführungswege und externe, sogenannte versicherungsförmige Durchführungswege unterscheiden:

  • Interne Durchführungswege: Hierbei hat der Arbeitgeber eine größere Flexibilität, haftet aber auch voll für die angemessene Rückstellung der zugesagten Beiträge sowie die Auszahlung der späteren Versorgungsleistungen. Es gibt zwei interne Wege:
    • Über eine Direkt bzw. Pensionszusage: Hierbei wird die Versorgungsleistung unmittelbar vom Arbeitgeber zugesagt und erbracht. Er muss sich also auch selbst um die Geldanlage kümmern.
    • Über eine Unterstützungskasse: Dabei wickelt der Arbeitgeber die Versorgungsleistung über eine sogenannte Unterstützungskasse als Versorgungsträger ab. Die Kasse erhält die Beiträge vom Arbeitgeber und erbringt die Versorgungsleistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht allerdings nur gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Externe, versicherungsförmige Durchführungswege: Hierbei übernimmt eine unabhängige dritte Institution alle Aufgaben rund um die Versorgungsleistungen als Versorgungsträger. Auch der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistungen besteht gegenüber diesem Versorgungsträger. Der Arbeitgeber zahlt lediglich die Beiträge und haftet subsidiär. Er muss also für die Leistungen einstehen, wenn der Versorgungsträger nicht zahlen kann oder will. Es gibt drei versicherungsförmige Wege:
    • Über eine Direktversicherung: In diesem Fall schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Der Arbeitgeber ist damit Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Der Arbeitnehmer wird im Vertrag als Begünstigter einsetzt.
    • Über eine Pensionskasse: Wie bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Er schließt für seinen Arbeitnehmer einen Vertrag bei einem speziellen Lebensversicherungsunternehmen, der Pensionskasse, ab. Zudem leistet er die zugesagten Beiträge.
    • Über einen Pensionsfonds: Hierbei erbringt ein Pensionsfonds die Leistungen für den Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Lebens- und Rentenversicherungen dürfen Pensionsfonds das Geld auch am Aktienmarkt anlegen.

Finanzierung: Wer zahlt?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist der Arbeitgeber zwar grundsätzlich der Beitragszahler. Für die Finanzierung gibt es aber verschiedene Möglichkeiten:

  • Arbeitgeberfinanzierung: Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge allein, zusätzlich zum Einkommen.
  • Entgeltumwandlung bzw. Mischfinanzierung: Der Arbeitnehmer verwendet einen Teil seines Bruttogehalts für die Finanzierung der Beiträge. Seit 2019 sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, bei neuen Verträgen einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Dies gilt allerdings nur für die versicherungsförmigen Durchführungswege. Ab dem Jahr 2022 besteht diese Pflicht auch bei schon bestehenden Verträgen.

Die betriebliche Altersvorsorge kann sich lohnenLohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Nicht für jeden ist die betriebliche Altersvorsorge die beste Vorsorgeoption. Wie gut die Konditionen sind, hängt zudem von der Ausgestaltung durch den jeweiligen Arbeitgeber ab. Deshalb sollte man immer individuell prüfen, inwiefern man von einer angebotenen betrieblichen Altersvorsorge profitiert. Folgende Hinweise können dabei helfen:

  • Finanzierung: Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge komplett selbst, lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge auf jeden Fall. Zahlt er nur den Mindestzuschuss, sollte man versuchen nachzuverhandeln.
  • Arbeitsplatzwechsel: Arbeitnehmer, die den Arbeitsplatz häufiger wechseln, sollten eventuell lieber auf andere Vorsorgeformen wie die Riester-Rente setzen. Auch wer neu im Unternehmen ist und unsicher ist, ob er länger bleibt, wartet besser noch ab. Ein neuer Arbeitgeber muss den Vertrag nämlich nicht übernehmen.
  • Niedriges Gehalt: Für Arbeitnehmer, die nur ein geringes Gehalt haben und deshalb auch nur eine geringe Rente erwarten können, kann sich die betriebliche Altersvorsorge lohnen. Die Betriebsrente wird später nämlich nicht komplett auf die Grundsicherung angerechnet. Zudem können Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss erhalten, wenn sie für Geringverdiener eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen.
  • Besteuerung: Finanziert man die Beiträge selbst, gehen sie vom Bruttogehalt ab. Bis zu gewissen Höchstgrenzen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Arbeitnehmer sollten sich aber darüber bewusst sein, dass die spätere Betriebsrente dann voll steuerpflichtig ist.
  • Kosten: Man sollte vorher prüfen, ob und welche Kosten für den Abschluss anfallen. Auch die Höhe der laufenden Kosten sollte man kennen. Finanziert man die Betriebsrente selbst aus dem eigenen Bruttogehalt, reduziert sich zudem die zu erwartende gesetzliche Rente. Außerdem sinken die Ansprüche beim Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld. Auch diese „Kosten“ sollte man berücksichtigen.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge kann eine gute Möglichkeit sein, zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorzusorgen. Allerdings ist man dabei von der Ausgestaltung durch den jeweiligen Arbeitgeber abhängig. Vor dem Abschluss sollte man sich deshalb gut informieren und prüfen, ob sich das Angebot lohnt und zur eigenen Lebenssituation passt.