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Mehr Geld, höhere Freibeträge und BAföG auch für ältere Studierende

Die Koalition hat eine Bafög-Reform auf den Weg gebracht. Bedarfssätze, Elternfreibeträge und Wohnpauschale sollen steigen. Hier erfahren Sie, was sich ändert und wie viel mehr Geld es geben soll. 

BAföG-Reform: Das soll sich ändern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Bedarfssatz für Studierende soll um etwa 5 Prozent steigen, von 427 auf 449 Euro im Monat
  • Die Elternfreibeträge sollen um 20 Prozent auf künftig 2.400 Euro angehoben werden.
  • Die Altersgrenze für die Beantragung von BAföG soll von 30 auf 45 Jahren steigen.
  • Auch die Wohnpauschale soll erhöht werden: Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, sollen monatlich 59 statt 56 Euro bekommen.
  • Wer eine eigene Wohnung hat bzw. in einer Wohngemeinschaft oder einem Wohnheim lebt, soll künftig bis zu 360 Euro Mietzuschuss erhalten (bisher 325 Euro).
  • Der Förderungshöchstbetrag (einschließlich Wohnpauschale u. a.) soll von heute monatlich 861 Euro auf 931 Euro ansteigen.

Die Bundesregierung hat eine BAföG-Reform beschlossen. Studierende, Schüler:innen und Auszubildende sollen künftig mehr staatliche Ausbildungshilfe erhalten. Angehoben werden unter anderem die sogenannten Bedarfssätze, die Wohnpauschale und die Elternfreibeträge. Zudem sollen künftig Studierende und Auszubildende bis zum 45. Lebensjahr BAföG beantragen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die Bundesregierung jetzt auf den Weg. Damit die Reform zum Wintersemester 2022/2023 in Kraft tritt, müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf allerdings noch zustimmen.

Elternfreibeträge steigen deutlich

Mit wie viel Geld vom BAföG-Amt Studierende rechnen dürfen, hängt maßgeblich von der individuellen Situation ab. Längst nicht alle Bafög-Berechtigten haben Anspruch auf volle Leistungen. Für diejenigen, die kein elternunabhängiges BAföG beziehen können – weil sie zum Beispiel eine Schule des zweiten Bildungswegs besuchen – hängt die Höhe ihres BAföG-Anspruchs entscheidend vom Einkommen der Eltern ab.

Für viele ist es daher eine gute Nachricht, dass die sogenannten Elternfreibeträge mit in Kraft treten der Reform um 20 Prozent angehoben werden. Konkret sollen statt 2.000 Euro künftig 2.400 Euro vom monatlichen Nettoeinkommen der Eltern anrechnungsfrei bleiben. Und die Vermögensfreibeträge für Antragsteller sollen von bisher 8.200 Euro sogar auf satte 45.000 Euro steigen.

Regierung erhofft sich eine Trendumkehr

Seit über einem halben Jahrhundert fördert der Staat Studierende und Auszubildende mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Zuletzt schwächelte die BAföG-Nachfrage jedoch merklich. Seit einem Höchststand von nahezu 1 Millionen (von 979.000) BAföG-Beziehern im Jahr 2012, war die Anzahl der Geförderten stark rückläufig: 2021 gab es nur noch 639.000 BAföG-Empfänger – Tendenz weiter fallend.

Dem für die Bearbeitung der BAföG-Anträge zuständigen DSW (Deutsches Studentenwerk) zufolge ist der Rückgang vor allem darauf zurückzuführen, dass die Leistungen über viele Jahre nicht ausreichend ausgebaut und an neue Lebensrealitäten angepasst wurden. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger zufolge wird das BAföG durch die nun angestoßene Reform deutlich „attraktiver, moderner, flexibler“.

Ob die vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen für die erwünschte Trendumkehr sorgen, bleibt abzuwarten. Zwar lobt das DSW die geplante Erhöhung der Elternfreibeträge um 20 Prozent sowie die deutliche Anhebung der Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre, kritisiert aber zugleich, dass die Inflation die Anhebung der Bedarfssätze „um lediglich fünf Prozent gleich wieder auffrisst“.

BAföG bleibt eine halbe Sache

Was sich durch die aktuelle Reform nicht ändert: BAföG wird in der Regel nur zu einer Hälfte als Zuschuss gewährt. Die andere Hälfte besteht aus einem zinslosen Darlehen, das nach dem Studium bzw. der Ausbildung zurückgezahlt werden muss.

Das DSW sieht die aktuellen Änderungen deshalb auch nur als ersten Schritt in Richtung einer umfassenden BAföG-Reform. Wichtig sei, betont das DSW, dass die BAföG-Reform keine halbe Sache bleibe und die im Koalitionsvertrag angekündigten Schritte wie zum Beispiel eine elternunabhängige Komponente über die Kindergrundsicherung, die Erweiterung der Förderhöchstdauer und ein Absenken des Darlehensanteils zügig folgen. Hier lesen Sie mehr zum Thema BAföG.

(Stand: 21.04.2022)