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Was die Änderung der CO2-Abgabe bedeutet

Bisher mussten Mieter:innen  die CO2-Abgabe auf Heizkosten allein stemmen. Das soll sich mit dem Stufenmodell der Bundesregierung ab 1. Januar 2023 ändern. Was genau das Modell beinhaltet und mit welchen Änderungen Sie rechnen müssen. 

Klimaabgabe Bund will Mieter:innen entlasten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Da Mieter:innen, die in weniger effizienten und eher klimaschädlichen Häusern wohnen, meist kaum Einfluss auf eine energetische Sanierung haben, sollen Vermieter:innen künftig in die CO2-Abgabe mit einbezogen werden.
  • Bei sieben von zehn Stufen des Modells sollen die Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden. Lediglich für Gebäude mit Energiestandard EH55 ändert sich nichts.
  • Die Änderung soll Anreize zur energetischen Sanierung schaffen und zum Energiesparen motivieren. Doch das Stufenmodell ist nicht ohne Haken.

Vermieter:innen sollen künftig in die Zahlung mit einbezogen werden

Mieter:innen mussten bislang die CO2-Abgabe auf Heizkosten allein stemmen. Das soll sich in Zukunft ändern. Das von der Ampel beschlossene Stufenmodell tritt am 1. Januar 2023 mit einem halben Jahr Verspätung in Kraft und bezieht Vermieter:innen in die Zahlungen mit ein. Lediglich in sehr gut gedämmten und energieeffizienten Häusern müssen die Kosten weiterhin von den Mieter:innen getragen werden.

Das liegt daran, dass Vermieter:innen bei Häusern mit dem Energiestandard EH55 und mit klimafreundlicher sowie energieeffizienter Bauweise bereits zur Reduzierung des klimaschädlichen Kohlendioxid beigetragen haben. Mieterinnen und Mieter in Häusern mit schlechter Energiebilanz können an diesem Umstand jedoch meist wenig ändern und sollen daher die Kosten nicht allein tragen.

Von zehn Stufen sind Vermieter:innen bei sieben gefragt

Das Stufenmodell besagt: Je schlechter die Energiebilanz eines Hauses ausfällt, umso mehr müssen Vermieter:innen zahlen. Von zehn Stufen ist dies bei sieben der Fall. Bei einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter – und damit der höchsten Stufe im Modell – sollen Vermieter:innen 90 Prozent der Kosten übernehmen. An den Mieter:innen bleiben die restlichen 10 Prozent hängen. Danach nimmt der Anteil der Vermieter:innen jeweils ab.

Laut Mieterbund muss ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die Klimaabgabe jährlich bei Gas bis zu 130 Euro und bei Heizöl bis zu 190 Euro mehr zahlen. Bis zum Jahr 2025 könnten die Kosten noch mehr steigen – bei Gas auf 238 Euro und bei Heizöl auf 350 Euro. Das Stufenmodell würde vielen Mieterinnen und Mietern daher Entlastung bringen.

Änderung soll Anreize schaffen

Die Bundesregierung erhofft sich durch das neue Stufenmodell, Vermieter:innen Anreize zur energetischen Sanierung zu schaffen. Mieter:innen hingegen, die bereits in energieeffizienten Häusern leben und nicht vom Stufenmodell profitieren, sollen zum Energiesparen motiviert werden.

Das Modell hat allerdings einen Haken: Sollten Vermieter:innen eine energetische Sanierung durchführen, können diese Kosten wiederum auf die Mieter:innen  umgelegt werden. Außerdem kommt die Entlastung laut Mieterbund zu spät. Die neue Regelung sollte bereits ab Mitte des Jahres 2022 gelten.

Die Klimaabgabe oder auch CO2-Abgabe wurde von der Bundesregierung eingeführt, um den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxid zu senken. Für das Jahr 2022 liegt sie bei 30 Euro pro CO2-Tonne. Besonders in Mietshäusern entsteht dadurch allerdings eine Ungerechtigkeit. Vermieter:innen konnten bisher die zusätzlichen Kosten auf Mieter:innen abwälzen. Gerade bei Häusern mit alter Heizung oder schlechter Dämmung haben diese jedoch wenig Einfluss auf die Höhe der Energiekosten. Das soll sich im kommenden Jahr ändern.

Das von der Ampel geplante Stufenmodell soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es beinhaltet zehn Stufen und verspricht Mieter:innen, die in weniger energieeffizienten Häusern mit undichten Fenstern, schlechter Dämmung oder alter Heizung leben, Entlastung. Stattdessen sollen die Vermieter:innen die Kosten übernehmen. Der Bund erhofft sich dadurch, Anreize zur energetischen Sanierung zu schaffen.

Allerdings: Bei einer Renovierung  können die Vermieter:innen die Kosten wieder auf die Mieter:innen umlegen.

Mieter:innen, die in weniger effizienten Häusern wohnen, werden entlastet. Bisher mussten sie die Kosten allein tragen. Für Mieter:innen in modernen und energieeffizienten Gebäuden mit Energiestandard EH55 ändert sich jedoch nichts.

Ja, Ausnahmen soll es geben. Nicht bewohnte Häuser wie beispielsweise Geschäfte oder Büros sollen vom Stufenmodell ausgenommen werden. Wenn nicht anders zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen vereinbart, werden die Kosten hier je zur Hälfte aufgeteilt. Außerdem sollen in Milieuschutzgebieten oder bei Häusern mit Denkmalschutz Sonderregelungen gelten.