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Regierung beschließt Einmalzahlung von mindestens 115 Euro für Bedürftige

Für viele Menschen ist dieser Winter trotz oft milder Temperaturen außergewöhnlich teuer. Angesichts der stark gestiegenen Preise für Öl und Gas sind die Heizkosten enorm hoch. Um die Situation für mehr als 2,1 Millionen Bedürftige zu erleichtern, hat sich die Bundesregierung auf einen einmaligen Zuschuss geeinigt. Der soll spätestens im Juni 2022 ausgezahlt werden.

Heizkostenzuschuss: Wer jetzt Entlastung erhält

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleineren oder gar keinem Einkommen besonders stark.
  • Daher hat die neue Bundesregierung die kurzfristige Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses beschlossen.
  • Das Gesetz soll bereits in der ersten Jahreshälfte 2022 – und damit noch vor Eintreffen der Nebenkostenabrechnungen – bei den Haushalten in Kraft treten.

Beschluss im Februar – Auszahlung im Juni

Für viele Haushalte in Deutschland haben die Heizkosten in diesem Winter ein bedrückendes Ausmaß angenommen. Berechnungen von Vergleichsportalen zufolge stiegen die Preise bei Gasheizungen von September bis Dezember 2021 im Schnitt um 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Haushalte mit Ölheizung müssen demnach sogar eine Verdopplung der Kosten hinnehmen: Sie stiegen um durchschnittlich 99 Prozent.

Daher hat die Bundesregierung Anfang Februar 2022 für folgende Gruppen einen Heizkostenzuschuss beschlossen:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld
  • Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie Berufsausbildungsbeihilfe
  • Studierende mit BAföG

Bundesbauministerin Klara Geywitz zufolge kommt der Zuschuss im Juni.

Zuschuss für mehr als 2,1 Millionen Menschen beträgt insgesamt 190 Millionen Euro

Mit dieser Unterstützung soll das Heizen für finanzschwächere Menschen bezahlbar bleiben. Um eine schnelle Umsetzung voranzutreiben, hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu Jahresbeginn eine Formulierungshilfe für die Regierung erarbeitet.

Demnach sollen Singlehaushalte einmalig je 135 Euro erhalten, Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro. Für alle weiteren Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sind jeweils 35 Euro und für Studierende sowie Auszubildende 115 Euro vorgesehen. Die Gesamtkosten für den Bundeshaushalt beziffert das Kabinett auf knapp 190 Millionen Euro.

Expertinnen und Experten erklären den rasanten Anstieg der Heiz- und Stromkosten zum einen mit den stark gestiegenen Weltmarktpreisen für Energie. Zum anderen verweisen sie auf die 2021 eingeführte CO2-Abgabe und den statistischen Effekt, weil die Preise 2020 besonders niedrig waren.

Damit die drastisch gestiegenen Kosten abgepuffert werden und Heizen auch für finanzschwächere Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleibt, unterstützt sie der Staat mit einem einmaligen Zuschuss von mindestens 135 Euro.

Geringverdienende, Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie Berufsausbildungsbeihilfe und Studierende mit BAföG müssen mindestens drei Monate einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, um Anspruch auf den Heizkostenzuschuss zu haben.

Bei den stark steigenden Heizkosten sind besonders Mieterinnen und Mietern mit geringen oder gar keinem Einkommen von den zu erwartenden hohen Nachforderungen betroffen. Daher soll diesen Zuschuss bekommen, wer von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld erhalten hat, beziehungsweise erhält.

Gefördert werden alleinstehende Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von maximal 950 Euro, Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit maximal 1.500 Euro. Außerdem Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie Berufsausbildungsbeihilfe und Studierende mit BAföG.

Der Zuschuss soll im Juni automatisch ausgezahlt werden, bevor die Betriebskostenabrechnungen mit den Heizkosten für den Winter bei den Haushalten eintreffen.