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Egal, ob Sie einen nachhaltigen Beitrag leisten, die Haushaltskasse entlasten oder in Zeiten hoher Energiepreise für weitere Preissteigerungen gewappnet sein wollen: Eine Solaranlage hilft Ihnen in jedem dieser Fälle. Neue Förderungsmöglichkeiten im Jahr 2023 reduzieren Ihre Anschaffungskosten. Zudem wird das Bundesjustizministerium bürokratische Hürden reduzieren.

Update zum 21. August 2023:

Bundesweite Neuerungen:

Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisiert und der Zubau von Photovoltaik beschleunigt.

Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkon-PV-Anlagen sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden. Hierfür soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden.

Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.

Quelle:bundesregierung.de

Das Wichtigste in Kürze:

  • In den letzten Jahren sind zahlreiche Solarsysteme auf den Markt gekommen, die nicht nur auf dem Dach, sondern auch auf der Terrasse oder einem Balkon installiert werden können.
  • Die Nachfrage hat aufgrund der steigenden Strompreise stark zugenommen. Auch, weil sich bereits mit einer kleinen Anlage der Strombedarf eines Haushalts abdecken lässt.
  • Neben Balkonsolar sind Stecksolar oder Plug-in-PV gängige Begriffe für die mobilen Solarsysteme.
  • Neue Förderungsmöglichkeiten reduzieren die Anschaffungskosten. Jedoch gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung für Fördersätze.

Wie und wo darf die Anlage installiert sein?

Installieren Sie als Mieter oder Mieterin Ihre Anlage fachgerecht, darf Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin keinen Einspruch erheben. Sie dürfen die Paneele auf den Balkon oder die Terrasse stellen oder an der Wand befestigen. Hängen Sie die Module allerdings über die Brüstung des Balkons, könnte es zu Diskussionen kommen. Denn die Fronten des Balkons gehören zur Gebäudehülle und sind somit keine Mietsache. Sprechen Sie in diesem Fall vorher mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. Sind Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer, sollten Sie sich mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft abstimmen.

Gibt es eine Meldepflicht?

Haben Sie vor eine Solaranlage anzuschließen, müssen Sie diese an zwei Stellen anmelden: Zuerst bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Das können Sie in der Regel einfach online über ein Formular erledigen. Danach müssen Sie dem sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Bescheid geben. Hier gelten die gleichen Meldeanforderungen wie für Dachanlagen.

Was benötigt man für eine Balkon-Solaranlage?

Je nach Größe Ihres Haushalts benötigen Sie ein oder zwei Photovoltaik-Module. Für die Umwandlung des erzeugten Stroms brauchen Sie einen Mikro-Wechselrichter und ein Kabel mit Stecker. Die gewonnene Energie wird so in den Stromkreis Ihres Haushalts eingespeist. Ziehen Sie um, können Sie die Teile einfach mitnehmen und wieder aufstellen.

Neuer Referentenentwurf 2023

Weniger bürokratische Hürden

Mietern und Wohnungseigentümern soll die Installation sogenannter Steckersolargeräte erleichtert werden. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Ein Referentenentwurf sieht einen gesetzlichen Anspruch auf das Anbringen eines Balkonkraftwerks vor (Stand: Juni 2023). Auch das Thema Zeitersparnis wird erwähnt. Es soll künftig nicht mehr obligatorisch sein, den Antrag vor dem Vermieter oder Eigentümer zu begründen. Der Entwurf kann sich im Gesetzgebungsverfahren allerdings noch ändern.

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Balkonsolar-Anlagen waren einer wissenschaftlichen Schätzung nach Ende 2021 in Betrieb.

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Diese Regelung gilt für alle Stecker-Solaranlagen: Der Mehrwertsteuersatz liegt bei 0 Prozent. Sie sparen also durch die neue Regelung der Bundesregierung. Sprechen Sie jedoch am besten direkt mit Ihrem Händler oder Ihrer Händlerin. Denn diese sind nicht dazu verpflichtet, die Preissenkung an Sie weiterzugeben. Welche Fördermöglichkeiten regional angeboten werden, erfahren Sie im Sanierungsrechner der Rheinhessen Sparkasse. Mit wenigen Klicks analysiert der Sanierungsrechner das Optimierungspotenzial Ihrer Immobilie und stellt Ihnen anschaulich den dazu benötigten Sanierungsaufwand dar. Zusätzlich werden lokale, regionale und überregionale Förderprogramme berücksichtigt. So sehen Sie auf einen Blick, welche Wertsteigerung Sie für Ihre Immobilie erreichen können. Einfach mal ausprobieren.

Wo gibt es Balkonsolar zu kaufen?

Ihre eigene Solaranlage können Sie über zahlreiche Internet-Shops bestellen. Fündig werden Sie auch in gut sortierten Elektrofachmärkten oder einem spezialisierten Fachhandel. Aktuell herrscht eine große Nachfrage. Zudem sind Lieferketten teils eingeschränkt. Sie sollten sich deswegen auf eine längere Wartezeit einstellen und eine Vorbestellung in Erwägung ziehen.

Was muss man für eine Solaranlage bezahlen und ab wann lohnt sie sich?

Rechnen Sie bei einer Anlage mit einer 600 Watt Leistung mit Kosten zwischen 800 und 1.000 Euro für alle benötigten Bauteile. Je nach Wetterlage, Neigungswinkel und Schatten am Aufstellort erzeugt eine Solaranlage zwischen 450 und 600 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Davon können Haushalte Erfahrungswerten nach 60 bis 80 Prozent für den eigenen Bedarf verwenden. Bei einem Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde sparen Sie jährlich etwa 150 Euro ein. So hat sich die Anlage nach fünf bis sieben Jahren amortisiert.

Kann man mit der nicht verwendeten Energie Geld verdienen?

Scheint die Sonne besonders lange, können Haushalte an diesen Tagen selten die erzeugte Energie vollständig nutzen. Diese wird dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Geld lässt sich damit jedoch eher nur theoretisch verdienen. Möchten Sie für die erzeugte Energie die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene Vergütung erhalten, müssen Sie zahlreiche Anforderungen erfüllen. Der Aufwand für entsprechende Anträge ist aufwändig, während der Erlös gering bleibt.

Fragen und Antworten zum Balkonsolar

Auch im Winter kann ein Balkonkraftwerk Strom erzeugen – jedoch deutlich weniger als im Sommer. Denn die Sonne scheint insgesamt deutlich seltener und weniger lang. Zudem liegen viele Balkons häufiger im Schatten, wenn die Sonne so niedrig steht wie im Winter.

Seit Januar 2023 entfällt beim Kauf eines Balkonkraftwerks die Mehrwertsteuer von bislang 19 Prozent. Einige Bundesländer bieten Förderungsmöglichkeiten. Zudem möchte das Bundesjustizministerium bürokratische Hürden reduzieren.

Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte am 5. Mai 2023 die finale Photovoltaik-Strategie. In dieser wird bestätigt, dass rückwärtsdrehende Zähler vorrübergehend geduldet werden. Balkonkraftwerke dürfen demnach übergangsweise an jeden vorhandenen Zählertyp angeschlossen werden. Das gilt so lange, bis ein Zweirichtungszähler vom zuständigen Messstellenbetreibenden installiert wird. Es handelt sich dabei also um eine temporäre Regel.

Installieren und betreiben Sie Ihr Balkonkraftwerk fachgerecht, droht keine Gefahr von Überhitzung oder Brandgefahr. Die Stromschlaggefahr reduzieren Sie, indem Sie einen sogenannten Fehlerstrom-Schutzschalter mit dem Balkonkraftwerk verbinden.

Leider ist das nicht möglich. Seit 1995 sind alle Wechselrichter so aufgebaut, dass sie die Netzfrequenz als Referenz für die Schwingungserzeugung nutzen. Dieser benötigt ebenfalls Strom und bezieht diesen aus dem allgemeinen System – nicht aus dem Strom vom Balkonkraftwerk.