Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte soziale Sicherungssystem Deutschlands und soll die Basis für die finanzielle Absicherung der Bürgerinnen und Bürger im Alter bilden. Dafür zahlten zuletzt etwa 32 Mio. versicherungspflichtig Beschäftigte automatisch jeden Monat 9,3 Prozent ihres Bruttolohns an die Deutsche Rentenversicherung. Weitere 9,3 Prozent davon übernahm ihr Arbeitgeber. Aber: Wer ist eigentlich versichert? Welche Leistungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung? Wie wird die Rente berechnet? Und: Reicht sie? In diesem Blogbeitrag haben wir wichtige Informationen zum Thema gesetzliche Altersvorsorge zusammengefasst.
Wer ist durch die gesetzliche Rentenversicherung versichert?
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für Beschäftigte. Pflichtversichert sind darüber hinaus auch bestimmte Gruppen von Selbstständigen. Dazu zählen beispielsweise Künstler*innen, Hebammen oder Handwerker*innen. Auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der privaten Pflege oder die Zeiten während eines Freiwilligendienstes sind pflichtversichert.
Manche Berufsgruppen können zudem auf Antrag pflichtversichert werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Gruppen von Selbstständigen, die ihre Tätigkeit dauerhaft ausüben. Das können etwa Taxiunternehmer*innen oder Übersetzer*innen sein. Umgekehrt können sich manche Berufsgruppen, wie beispielsweise geringfügig Beschäftigte, auch auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Welche Leistungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung im Alter und wann erhält man sie?
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Altersrenten an ihre Versicherten aus. Um eine solche Rente beziehen zu können, muss die/der Versicherte ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben, die sogenannte Altersgrenze. Zudem muss sie/er eine Mindestversicherungszeit, die sogenannte Wartezeit, vorweisen.
Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht für Versicherte, die die festgelegte Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese liegt aktuell zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Jahrgang. Zudem müssen sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren vorweisen können. Daneben gibt es weitere Formen der Altersrente, für die teilweise andere oder zusätzliche Voraussetzungen gelten. Dazu gehören beispielsweise die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehören darüber hinaus noch weitere Rentenformen, die bei Bedarf und unter bestimmten Voraussetzungen schon früher bezogen werden können. Dazu gehören Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für Versicherte und Hinterbliebenenrenten für Angehörige von Versicherten. Zudem haben Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit bedroht oder schon beeinträchtigt ist, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Reha-Leistungen aus dem Budget der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie hoch ist die individuelle Absicherung? Die Berechnung
Die individuelle monatliche Rentenhöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Insbesondere die Höhe des Verdiensts im Laufe des Arbeitslebens und die Anzahl der Beitragsjahre sind dabei entscheidend. Folgende Faktoren werden berücksichtigt:
• Entgeltpunkte:
Jeder Versicherte sammelt im Laufe seines Arbeitslebens sogenannte Entgeltpunkte. Jedes Jahr wird dabei sein individueller Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er genau dem Durchschnitt, erhält die/der Versicherte dafür auch genau einen Entgeltpunkt. Dieses sogenannte Durchschnittsentgelt liegt aktuell bei 40.551 € brutto im Jahr. Ist der Verdienst der/des Versicherten höher oder niedriger, erhält sie/er entsprechend mehr oder weniger Punkte. Zum Beispiel 0,5 Punkte oder 2 Punkte. Zeiten, in denen Versicherte Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden mit Hilfe eines hypothetischen Werts angerechnet.
Für Versicherte aus den ostdeutschen Bundesländern gibt es eine Besonderheit. Ihr Verdienst wird zusätzlich mit Hilfe eines Umrechnungsfaktors erhöht, um Unterschiede im Lohnniveau auszugleichen. Auf dieser Basis werden sogenannte Entgeltpunkte (Ost) ermittelt. 2020 lag der Umrechnungsfaktor bei 1,0700.
• Zugangsfaktor:
Geht die/der Versicherte früher als vorgesehen in Rente oder verzichtet sie/er nach Erreichen der Altersgrenze zunächst auf die Rente. Sprich, sie/er monatlich erhält entsprechend weniger oder mehr Geld. Sie/er muss mit sogenannten Ab- oder Zuschlägen rechnen. Bei der Berechnung der Rente wird dies durch den sogenannten Zugangsfaktor berücksichtigt. Ohne Zu- oder Abschläge liegt der Zugangsfaktor bei 1,0.
• Aktueller Rentenwert:
Der sogenannte aktuelle Rentenwert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt aktuell wert ist, wie viel man also für den Entgeltpunkt als Monatsrente erhalten würde. Mit Hilfe dieses Werts wird die Rente zudem an die aktuelle Lohnentwicklung in Deutschland angepasst. Er wird von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates immer zum 1. Juli eines Jahres festgelegt. Aktuell hat er für Westdeutschland eine Höhe von 34,19 € und in Ostdeutschland eine Höhe von 33,23 €.
• Rentenartfaktor:
Der sogenannte Rentenartfaktor unterscheidet sich je nach Rentenart. Altersrenten werden mit einem Wert von 1,0 berechnet – man erhält also den vollen Betrag. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung werden beispielsweise nur mit einem Rentenartfaktor von 0,5 berechnet. In diesem Fall erhält die/der Versicherte also nur eine Rente, die das Einkommen ergänzen soll. Es wird davon ausgegangen, dass sie/er noch eine bestimmte Zeit pro Tag arbeiten kann.
Die komplette Rentenformel lautet also:
Monatliche Rente (brutto) = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Mit dieser Formel kann jede/r die Höhe der zu erwartenden monatlichen Rente ungefähr berechnen. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt aber auch einmal im Jahr eine sogenannte Renteninformation. Diese erhalten Versicherte, die mindestens 27 Jahre alt sind und die erforderlichen fünf Jahre Beitragszeiten auf ihrem Konto gespeichert haben. Darin findet man unter anderem Angaben über die bisher erworbenen Ansprüche und eine Hochrechnung für den Fall, dass man weiterhin so verdient wie bisher.
Reicht die gesetzliche Altersvorsorge?
Gängigen Berechnungen zufolge benötigt man im Alter etwa 80 Prozent des letzten Nettolohns, um den eigenen Lebensstandard zu halten. Dafür reicht die gesetzliche Rente allein nicht aus. Zudem werden die Renten immer weniger stark an die aktuelle durchschnittliche Lohnentwicklung angeglichen. Das sogenannte Rentenniveau sinkt. Deshalb sollte man besser zusätzlich selbst vorsorgen. Um dafür einen Anreiz zu schaffen, fördert der Staat bestimmte Formen der privaten und betrieblichen Vorsorge durch Steuererleichterungen oder Zuschüsse.
Fazit
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet eine wichtige Grundlage für die Altersvorsorge insbesondere der Beschäftigten in Deutschland. Die spätere Monatsrente ist stark an den individuellen Verdienst während des Arbeitslebens gekoppelt. Sie allein wird aber im Alter nicht reichen, um den eigenen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Wer sich dann nicht einschränken möchte, sollte zusätzlich vorsorgen. Vereinbaren Sie gleich hier Ihren persönlichen Beratungstermin: