Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu und die Tage in der Vorweihnachtszeit vergehen oftmals schneller als erwartet. Deshalb möchten wir Sie rechtzeitig auf folgende Fristen hinweisen:
- Beleghafte Überweisungen, die noch in diesem Jahr ausgeführt werden sollen, müssen spätestens bis zum 30.12.2025, 12.30 Uhr bei der Rheinhessen Sparkasse vorliegen.
- Ihre Überweisung können Sie auch elektronisch, zum Beispiel im Online-Banking, mit der Sparkassen-App oder an einem unserer Selbstbedienungsterminals auf den Weg bringen. Um eine Ausführung noch im Jahr 2025 zu gewährleisten, sollten uns elektronisch erstellte Zahlungsaufträge bis spätestens 30.12.2025 um 23:00Uhr vorliegen. Soweit keine Gründe vorliegen, die eine automatische Verbuchung verhindern, werden bis circa 23.00 Uhr elektronisch eingelieferte Zahlungen noch im alten Jahr verbucht. Nach dem Buchungsschnitt erteilte Aufträge werden am 02. Januar 2026 verbucht.
Falls Sie uns persönlich erreichen möchten, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. An Heiligabend, 24.12.2025 sowie an Silvester, 31.12.2025 bleiben unsere Beratungscenter und Filialen geschlossen.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in das neue Jahr!