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Der Jahresabschluss enthält neben der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Informationen zu unseren Organen und der Geschäftsentwicklung. Es handelt sich nicht um eine der gesetzlichen Form entsprechende Veröffentlichung. Den vollständigen Jahresabschluss der Sparkasse Mainz in der gesetzlich vorgeschriebenen Form finden Sie nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
1. Grundlagen der Sparkasse
Die Sparkasse ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Mainz unter der Nummer HRA 3610 im Handelsregister eingetragen.
Träger unserer Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Sparkasse Mainz, der von der Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen gebildet wird.
Die Stadt Mainz als Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz, die Verbandsgemeinden Bodenheim, Rhein-Selz und Nieder-Olm sowie die Gemeinde Budenheim stellen unser Geschäftsgebiet dar.
Die Sparkasse ist als Mitglied des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen, gemäß dem Einlagensicherungsgesetz, erfüllt werden kann. Das Ziel des Sicherungssystems geht jedoch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und will die Sparkasse selbst schützen, deren Liquidität und Solvenz gewährleisten und dadurch den Entschädigungsfall vermeiden.
Unser Institut bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit unseren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an.
Wir sehen es als besondere Aufgabe der Sparkasse, im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, unterhielten wir zum 31. Dezember 2019 in unserem Geschäftsgebiet fünf Beratungscenter, denen zusätzlich insgesamt weitere 12 Geschäftsstellen zugeordnet sind.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2019
Der langanhaltende konjunkturelle Aufschwung Deutschlands ist im Jahr 2019 zum Erliegen gekommen. Der wesentliche Treiber dieser Entwicklung ist die globale konjunkturelle Abkühlung, welche in der weltweiten Eskalation von Handelskonflikten begründet ist. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft trifft eine derartige Entwicklung besonders empfindlich. Wirtschaftliche und politische Unsicherheitsfaktoren, wie der durch Digitalisierung und Klimapolitik erforderlich gewordene strukturelle Wandel sowie die sich außerordentlich lang hinziehenden Brexit-Verhandlungen, trübten die konjunkturelle Lage weiter ein.
Das Bruttoinlandsprodukt wuchs in Deutschland im Jahr 2019 zwar um 0,6 Prozent und damit im zehnten Jahr in Folge, jedoch deutlich geringer als in den Jahren zuvor.
Wesentlicher Wachstumstreiber war dabei, gestützt durch eine gute Lage am Arbeitsmarkt und steigende Einkommen (im Durchschnitt Tarifsteigerungen in Höhe von 3,2 Prozent im Jahr 2019), der private Konsum, der um 1,6 Prozent zunahm.
Der Euroraum entwickelte sich 2019 mit einer durchschnittlichen Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um 1,2 Prozent insgesamt etwas günstiger als Deutschland, allerdings mit Unterschieden zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Unter den großen Ländern des Euroraums konnte Spanien sein überdurchschnittliches und Frankreich sein etwa durchschnittliches Wachstumstempo aus dem Vorjahr annähernd halten. Italien blieb dagegen mit fast stagnierendem BIP erneut zurück.
In Deutschland waren im Jahr 2019 erstmals im Schnitt mehr als 45 Millionen Menschen erwerbstätig (45,3 Millionen Erwerbstätige). Die Arbeitslosenquote lag bei durchschnittlich 5,0 Prozent. Die aus der hohen Erwerbstätigkeit resultierenden Mehreinnahmen, unter anderem aus der Einkommensteuer, haben einen wesentlichen Beitrag zum historischen Gesamtstaatsüberschuss der Bundesrepublik im Jahr 2019 in Höhe von 49,8 Milliarden Euro geliefert.
Die Arbeitslosenquoten in Mainz (5,0 Prozent im Dezember 2019) und im Landkreis Mainz-Bingen (3,3 Prozent) bestätigten diese Entwicklung, stehen jedoch im Kontrast zur sich eintrübenden wirtschaftlichen Gesamtentwicklung, welche sich auch in unserem Geschäftsgebiet zeigte. So fiel der von der Industrie- und Handelskammer Rheinhessen für diese Region erhobene Geschäftsklimaindex Herbst 2019 auf 109 Punkte (Herbst 2018: 130 Punkte) und damit auf den niedrigsten Wert seit sieben Jahren. Lediglich im Dienstleistungssektor war zum Jahresende neuer Optimismus spürbar. Die regionalen, stark exportorientierten Handels- und Industrieunternehmen waren durch die eingetrübte internationale Wirtschaftslage zunehmend Gegenwind ausgesetzt.
Die Inflation in Deutschland blieb mit 1,4 Prozent auch in 2019 unter der von der Europäischen Zentralbank (EZB) angestrebten Zielmarke von 2,0 Prozent.
Dieses herausfordernde gesamtwirtschaftliche Umfeld wurde durch die Zinsentwicklung und Geldpolitik im Jahr 2019 weiter verschärft.
Zwar stellte die EZB ihr bereits Ende 2014 aufgenommenes Ankaufprogramm zwischen Januar und Oktober 2019 ein, reinvestierte jedoch die laufend fällig werdenden Beträge, sodass eine Reduzierung des Bestandes nicht erfolgte. Zudem nahm sie zum 1. November 2019 mit einem monatlichen Umfang von 20 Milliarden Euro das Ankaufprogramm wieder für unbestimmte Zeit auf. Darüber hinaus senkte die EZB mit Wirkung zum 12. September 2019 den Zinssatz für die Einlagefazilität auf -0,5 Prozent und beließ den Leitzins weiterhin bei 0,0 Prozent.
Damit erfüllten sich auch die Hoffnungen auf eine Entspannung des Zinsniveaus nicht. Vielmehr reduzierte sich das ohnehin schon historisch niedrige Zinsniveau weiter. So sanken die gleitenden Durchschnitte des Geldmarktsatzes EURIBOR Dreimonatsgeld im Jahresverlauf von -0,31 auf -0,40 Prozent, die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe von 0,17 (2. Januar 2019) auf -0,21 Prozent (30. Dezember 2019) und die durchschnittlichen effektiven Kreditzinsen für 10 Jahre bei besicherten Wohnungsfinanzierungen für Privatkunden von 1,96 im Januar auf 1,19 Prozent im Dezember.
Zuletzt traten auch im Jahr 2019 eine Vielzahl an weiteren regulatorischen und rechtlichen Regeln in Kraft, die teilweise erhebliche neue Anforderungen an die Finanzinstitute stellen. Die Intensität und Komplexität aufsichtlicher Anforderungen im Bereich der regulatorischen Banksteuerung ist durch die Internationalisierung bzw. Europäisierung bankaufsichtlicher Vorgaben in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Beispielhaft sei hier die umfassend geänderte Eigenkapitalrichtlinie und -verordnung für Banken (EU-RL 2019/878 (CRD V) und EU-VO 2019/876 (CRR II)) genannt, welche einerseits die Anforderungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht in europäisches Recht umsetzt und andererseits erkannte Schwachstellen der europäischen Regulierung beheben soll. Auch die Einführung eines Non-Performing-Loans-Risikovorsorge-Backstops (EU-VO 2019/630 zur Änderung der CRR) in Verbindung mit den Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Art. 178 CRR (EBA/GL/2016/07) und Festlegung der Wesentlichkeitsschwelle für den 90-Tage-Verzug (EU-VO Nr. 2018/171) führt zu einer wesentlichen Änderung der Bewertung und Einstufung von Kreditrisiken.
Zuletzt wurde auch das Thema Nachhaltigkeit in der zweiten Jahreshälfte, bedingt durch die weltweiten Klimademonstrationen und die dadurch ausgelöste politische Aktivität, immer präsenter und relevanter. So hat sich auch die BaFin mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken dieses Themas angenommen.
Insgesamt muss daher von sich erheblich verschärfenden Rahmenbedingungen gesprochen werden, die uns im Jahr 2019 begleitet und vor große Herausforderungen gestellt haben.
2.2. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
2.2.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen
Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) unserer Sparkasse hat sich um 146,9 Mio. EUR oder 6,3 Prozent von 2.338,9 Mio. EUR auf 2.485,8 Mio. EUR erhöht. Gleichzeitig ist die Bilanzsumme um 139,2 Mio. EUR von 2.293,3 Mio. EUR auf 2.432,6 Mio. EUR (+6,1 Prozent) gestiegen. Auch die Durchschnittsbilanzsumme (DBS) legte um 99,3 Mio. EUR (+4,4 Prozent) von 2.250,5 Mio. EUR auf 2.349,8 Mio. EUR zu.
Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 übertraf unsere Prognosen. Dies liegt in einem höheren Wachstum, sowohl im Kreditgeschäft, als auch bei den Einlagen begründet.
2.2.2. Einlagengeschäft
Die bilanzwirksamen Kundeneinlagen erhöhten sich 2019 um 93,3 Mio. EUR auf 1.891,2 Mio. EUR (+5,2 Prozent). Damit wurden unsere Erwartungen (Wachstum von rund 1 Prozent) deutlich übertroffen. Da aufgrund der dauerhaft niedrigen Zinsen längerfristige Spareinlagen für unsere Kunden unattraktiver werden, entschlossen sich diese auch im Jahr 2019 die ihnen zur Verfügung stehenden Barmittel immer häufiger als täglich fällige Sichteinlagen zu verwahren (+8,9 Prozent).
Im außerbilanziellen Wertpapier- und Depotgeschäft haben sich die für unsere Kunden verwalteten Volumina aufgrund des erfolgreichen Börsenjahres 2019 deutlich um 70,1 Mio. EUR auf 475,6 Mio. EUR (+17,1 Prozent) erhöht, sodass die bilanziellen und außerbilanziellen Bestände insgesamt um 7,4 Prozent oder 163,4 Mio. EUR von 2.203,3 Mio. EUR auf nunmehr 2.366,8 Mio. EUR gestiegen sind.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen zudem um 30,0 Mio. EUR oder 10,6 Prozent auf 312,9 Mio. EUR.
2.2.3. Kreditgeschäft und Geldanlagen
Das im vorjährigen Lagebericht geplante Kreditwachstum von knapp 2 Prozent haben wir im Jahr 2019 deutlich übertreffen können. Der Zuwachs betrug 4,6 Prozent oder 80,2 Mio. EUR auf 1.841,3 Mio. EUR. Dabei trug insbesondere erneut die Wohnungsbaufinanzierung (+38,6 Mio. EUR / +4,0 Prozent) wesentlich zu diesem erfreulichen Ergebnis bei. Begründet ist diese Entwicklung durch eine Reihe von Faktoren. Die günstige Lage unseres Geschäftsgebietes mitten im Rhein-Main-Gebiet, der stetige Zuzug von neuen Einwohnern in die Universitäts- und Landeshauptstadt Mainz und die weiterhin rege Bautätigkeit in der Region sorgten für eine hohe Nachfrage in diesem Bereich. Zudem war auch im Jahr 2019 ein neuerlicher Anstieg der Immobilienpreise zu verzeichnen. Diese Preis- und Nachfragefaktoren wurden durch die neuerliche Reduzierung des Zinsniveaus noch verstärkt.
Zudem haben wir unsere Kredite an öffentliche Haushalte im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich um 11,0 Mio. EUR oder 28,8 Prozent ausweiten und die Unternehmenskredite mit 599,1 Mio. EUR (+0,2 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr stabil halten können.
Die Eigenanlagen in Form von Bankguthaben und Wertpapieren betragen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert 423,3 Mio. EUR (-0,1 Prozent). Darin enthalten sind Forderungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 16,7 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anstieg von 7,2 Mio. EUR.
2.2.4. Beteiligungen und Sachanlagen
Im Geschäftsjahr beträgt die Höhe der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen unverändert 21,9 Mio. EUR.
Die Sachanlagen gingen von 12,4 Mio. EUR geringfügig auf 12,3 Mio. EUR zurück.
2.2.5. Dienstleistungs- und Verbundgeschäft
Aufgrund der guten Börsenentwicklung konnten die Umsätze aus dem Wertpapiergeschäft gesteigert werden. So konnten wir etwa den Absatz an Investmentfondsanteilen von 51,0 Mio. EUR auf 58,7 Mio. EUR um 15,1 Prozent deutlich erhöhen. Erfreulich war hierbei auch die deutliche Zunahme an Sparverträgen zum regelmäßigen Wertpapiererwerb, die für den langfristigen Vermögensaufbau unserer Kunden von Bedeutung sind.
Dagegen war der Absatz von Bausparverträgen im Jahr 2019 außerhalb des Immobilienfinanzierungsgeschäftes deutlich rückläufig (Reduzierung der Gesamtabschlüsse um 179 Stück von 783 auf 604), was jedoch angesichts der angebotenen Verzinsungen wenig überraschen kann.
Das Geschäftsergebnis der „S-Immofinanz Mainz GmbH“, der 100-prozentigen Tochter der Sparkasse Mainz für das Maklergeschäft, entwickelte sich auch im Jahr 2019 erfreulich. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass es der GmbH immer schwerer fällt das Portfolio durch neue Immobilien zu erweitern. Wesentlicher Umsatztreiber waren so im abgelaufenen Geschäftsjahr die aus der Erschließungsmaßnahme „Weinberg V“ in Nieder-Olm, an der unsere Sparkasse über eine Kooperation mit der benachbarten Sparkasse Rhein-Nahe beteiligt ist, vermakelten Objekte.
2.2.6. Derivate
Die derivativen Finanzinstrumente dienen weitestgehend der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.
2.2.7. Investitionen
Im Jahr 2018 wurde von uns die „Vertriebsstrategie der Zukunft“ im Filialbereich durch die Konzentration aller von uns angebotenen Bankdienstleistungen auf fünf Beratungscenter (BC) umgesetzt.
Die technischen und baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Geschäftsstellenkonzepts und die Erweiterung des Selbstbedienungsangebots bildeten auch im Jahr 2019 den Schwerpunkt unserer Investitionen.
So wurde beispielweise zur Anpassung der räumlichen und konzeptionellen Anforderungen an das neue Beratungsmodell das BC Gonsenheim umfassend umgebaut und modernisiert.
2.2.8. Personal
Die Sparkasse hat im Jahr 2019 die Mitarbeiterkapazität weiter reduziert. Zum Ende des Jahres 2019 beschäftigte sie (ohne Vorstand) 371 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Bezügen (Ende 2018: 386), darunter 124 Teilzeitbeschäftigte und 17 Auszubildende.
Das 2010 eingeführte System zur Prämierung überdurchschnittlicher Leistungen im Markt wurde in 2019 weitergeführt und es wurden, aufgrund der Vertriebsleistungen 2019, 178,6 TEUR an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte in den Marktbereichen ausgeschüttet.
2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage
2.3.1. Finanzlage
Die Zahlungsbereitschaft unserer Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr, wie im Jahr 2018, aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio – LCR) lag auch am 31. Dezember 2019 mit 1,65 (31. Dezember 2018: 2,03) deutlich oberhalb des aufsichtsrechtlich zu erfüllenden Mindestwertes von 1,0. Im Jahresverlauf bewegte sich die LCR zwischen 1,51 und 2,12.
Alle zur bankenaufsichtsrechtlichen Beurteilung der Liquiditätslage geltenden Normen waren durchgehend eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservebestimmungen wurden stets ausreichende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.
Anzeichen für eine künftige Beeinträchtigung der Finanz- und Liquiditätslage sind auf der Basis unserer vorausschauenden Planungsrechnung nicht erkennbar.
2.3.2. Ertragslage
Die Darstellung der Ertragslage erfolgt auf Basis der Systematik des Betriebsvergleichs der Sparkassen.
Unsere Sparkasse nutzt zur Steuerung und Kontrolle unserer Performance als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren zum einen die Cost-Income-Ratio (CIR). Wir definieren die CIR als Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen). Die zweite bedeutsamste Steuerungsgröße ist das Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent zur DBS, welches wir als Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) definieren.
Insgesamt blickt unsere Sparkasse auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Es ist uns in vielen Bereichen gelungen, trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen die Ertrags- und Kostenpositionen aus dem Jahr 2018 zu halten und teilweise sogar zu verbessern.
Im Einzelnen stellt sich unsere Ertragslage im Jahr 2019 wie folgt dar:
Trotz des derzeit herrschenden Niedrigzinsumfeldes und der damit einhergehenden schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist es uns gelungen, das Zinsergebnis im Jahresvergleich nahezu zu halten. Dieses reduzierte sich lediglich um 137 TEUR oder -0,37 Prozent auf 37,2 Mio. EUR.
Das Gesamtprovisionsergebnis (nach Abzug des Provisionsaufwandes) konnten wir im vergangenen Geschäftsjahr deutlich steigern. Dieses legte um 1,8 Mio. EUR oder 12,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr von 14,9 Mio. EUR auf 16,7 Mio. EUR zu. Insbesondere die Erträge aus den Girokonten haben zu dieser erfreulichen Entwicklung beigetragen. Zudem konnten die Erträge aus dem Wertpapiergeschäft gesteigert werden, was einerseits auf die durch die gute Börsenentwicklung gestiegenen Kundendepotbestände und die damit einhergehenden höheren Bestandsprovisionen und andererseits auf das höhere Absatzvolumen im Jahr 2019 zurückzuführen ist.
Getrieben durch diese Steigerung konnte auch der Bruttoertrag von 53,6 Mio. EUR im Jahr 2018 um 3 Prozent (+1,6 Mio. EUR) auf insgesamt 55,3 Mio. EUR erhöht werden.
Durch den gezielten Abbau von Überkapazitäten konnte der Personalaufwand, trotz der neuerlichen signifikanten Tarifsteigerungen zum 1. April 2019 um durchschnittlich 3,09 Prozent in etwa gehalten werden. Er blieb im Vergleich zum Vorjahr mit weiterhin 23,5 Mio. EUR nahezu unverändert.
Im Jahr 2019 fielen Sachaufwendungen in Höhe von 12,8 Mio. EUR an, was einer Steigerung von 302 TEUR oder 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auch hier konnten durch ein diszipliniertes und konsequentes Kostenmanagement die tatsächlichen Aufwendungen begrenzt werden.
Der sonstige ordentliche Aufwand legte um 38 TEUR (+5,9 Prozent) auf 677 TEUR zu, sodass die Summe der Gesamtaufwendungen um 399 TEUR (+1,1 Prozent) auf 37,1 Mio. EUR stieg. Gepaart mit dem im Vergleich zum Vorjahr gesteigerten Bruttoertrag ergibt sich für unsere Sparkasse ein Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 18,2 Mio. EUR. Dies stellt eine Steigerung zum Vorjahr um 1,2 Mio. EUR oder 7,3 Prozent dar. In Relation zur DBS erhöhte sich die Ertragskraft unserer Sparkasse um 2 Basispunkte auf 0,77 Prozent. Die CIR betrug 67 Prozent und reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr (68 Prozent).
Es ist uns im Jahr 2019 nicht nur gelungen, beim Betriebsergebnis vor Bewertung die eigene Planung um 4,3 Mio. EUR oder 30,9 Prozent zu übertreffen. Vielmehr haben wir darüber hinaus das Betriebsergebnis im Vergleich zum Vorjahr (17,0 Mio. EUR) ebenfalls signifikant steigern können. Damit war, angesichts der ungünstigen gesamtwirtschaftlichen Ausgangsposition und des niedrigen Zinsniveaus, nicht zu rechnen. Die Abweichung zur Planung ist im Wesentlichen auf den gegenüber den Erwartungen um 2,4 Mio. EUR höher ausgefallenen Zinsüberschuss zurückzuführen. Auch das Übertreffen der Planung des Provisionsüberschusses (einschließlich sonstiger ordentlicher Ertrag) um 0,8 Mio. EUR trug dazu bei. Hier übertrafen die im Kreditgeschäft vereinnahmten Bearbeitungsgebühren die Prognosen deutlich. Zudem ist es uns gelungen, durch unsere Vertriebsleistungen im Wertpapiergeschäft, unsere Erträge zu erhöhen. Dies ist angesichts des weiter gefallenen Zinsniveaus und der absehbar weiter abschmelzenden Zinserträge ein wichtiger und notwendiger Beitrag für die zukünftige Ertragsfähigkeit unserer Sparkasse. Zuletzt konnte auch beim ordentlichen Aufwand durch Einsparungen mittels konsequentem Personal- und Sachkostenmanagement eine Unterschreitung des Planwertes um 1,1 Mio. EUR erreicht werden.
Im Ergebnis wurden unsere Erwartungen für das Jahr 2019 weit übertroffen. Wir sind mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2019 sehr zufrieden und beurteilen diese als günstig.
Die Ertragslage wird durch ein ebenfalls sehr erfreuliches Bewertungsergebnis für das Jahr 2019 weiter verbessert.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft lief mit einem negativen Bewertungsbeitrag in Höhe von 0,5 Mio. EUR aus. Auch unsere Sparkasse profitierte von dem erfolgreichen Jahr an den Kapitalmärkten, sodass am Ende aus dem Wertpapiergeschäft ein Bewertungsertrag in Höhe von 2,6 Mio. EUR in das Ergebnis einfloss. Die Planungsgrenzwerte in Höhe von je -3,0 Mio. EUR wurden jeweils eingehalten. Es erfolgte erneut eine Dotierung des „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g HGB.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 2,1 Mio. EUR blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Somit kann wiederum eine nennenswerte Aufstockung der anrechenbaren Eigenmittel unserer Sparkasse vorgenommen werden.
Die Kennziffer für unsere Kapitalrendite beläuft sich auf 0,49 Prozent. Sie errechnet sich als Quotient aus Nettogewinn zzgl. Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken und Vorjahresbilanzsumme.
2.3.3. Vermögenslage
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind unter Beachtung der geltenden handelsrechtlichen Vorschriften bilanziert. Der Wertpapierbestand wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Die aus dem Verhältnis der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zu der Summe der risikogewichteten Forderungsbeträge gemäß CRR errechnete Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) lag Ende 2019 bei 15,17 Prozent (Ende 2018: 15,37 Prozent) und damit deutlich über den Mindestanforderungen der CRR (einschließlich SREP-Zuschlag und kombiniertem Kapitalpuffer). Die Ausstattung an Eigenmitteln – welche zum 31.12.2019 208,4 Mio. EUR betragen – bietet für unsere geplante Geschäftsentwicklung ausreichend Spielraum. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über weitere Eigenmittelbestandteile, insbesondere den „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g HGB.
Die Bilanzstruktur der Sparkasse ist auf der Passivseite geprägt durch die Fremdmittel von Kunden. Auf der Aktivseite kommt den Ausleihungen an Kunden die größte Bedeutung zu.
2.3.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage
Die in 2019 erzielten Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache. Es ist uns in diesem Jahr gelungen unsere Beratungs- und Finanzdienstleistungen bei unseren Kunden zu platzieren.
Insbesondere durch die Vergabe von Krediten, die Entgegennahme von Einlagen sowie das Erbringen weiterer Finanzdienstleistungen, welche von unseren Kunden stark nachgefragt wurden, konnten wir unserem öffentlichen Auftrag auch im Jahr 2019 gerecht werden und unserer gesetzlichen Verpflichtung und Verantwortung für die Region Rheinhessen, die dort lebenden Menschen sowie ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen erfüllen.
Aus unserer Sicht trägt die Umsetzung der Vertriebsstrategie der Zukunft erste Früchte und schlägt sich im Betriebsergebnis nieder. Der Geschäftsverlauf und die erreichten Zahlen sind dabei unter Berücksichtigung der insgesamt sehr ungünstigen Rahmenbedingungen, von Niedrigzinsumfeld über die Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Lage, hin zu den regulatorischen und bankaufsichtsrechtlichen Herausforderungen, als sehr erfreulich zu bewerten.
Zudem wird durch die vorgesehene Gewinnzuführung und die weitere Dotierung des Sonderpostens „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g HGB unser wirtschaftliches Fundament weiter gestärkt.
2.4. Nachtragsbericht
Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.
3. Risikobericht
3.1. Risikomanagementsystem
Unter dem Begriff „Risiko“ verstehen wir eine Verlust- oder Schadensgefahr, die durch zukünftige Entwicklungen, die ungünstiger als erwartet oder sogar existenzbedrohend verlaufen, entsteht. Neben Kapitalrisiken werden auch negative Auswirkungen auf die Liquiditätssituation sowie auf die Ertragslage der Sparkasse als Risiko gesehen.
Die Grundlage unseres Risikomanagements bildet eine nachhaltige ertrags- und wertorientierte Risikopolitik, deren elementare Entscheidungskriterien die Risikotragfähigkeit und die Risiko-Chance-Relation darstellen. Alle risikorelevanten Entscheidungen unterliegen dem Primat der Risikodeckung, d.h. es ist stets zu gewährleisten, dass das gesamte eingegangene Risiko die vorhandenen Deckungsmassen nicht übersteigt. Auf Basis der Risikotragfähigkeitsbetrachtung sowie des dazu konsistenten Limitsystems stellen wir sicher, dass sich die Sparkasse die Risiken auf Gesamtbankebene sowie auf Einzelgeschäftsebene leisten kann. Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen müssen dabei stets eingehalten werden, so dass auch bei Risikoeintritt die jederzeitige und uneingeschränkte Fortführung des Geschäftsbetriebes gewährleistet ist. Vor Übernahme eines Risikos wird das zweite Entscheidungskriterium, das Risiko-Chance-Verhältnis, analysiert. Bei günstigem Risiko-Chance-Profil werden Risiken bewusst eingegangen, bei ungünstigem Profil erfolgt eine Risikovermeidung oder -verminderung. Sofern der potenzielle Schaden vertretbar ist und Steuerungsmaßnahmen betriebswirtschaftlich ineffizient wären, werden Risiken akzeptiert. Risikokonzentrationen sollen grundsätzlich vermieden werden. Zudem muss eine ausreichende Zahlungsfähigkeit gewährleistet sein. Die Sparkasse Mainz verfolgt somit eine moderate Risikopolitik.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung und die zu ihrer Erreichung erforderlichen Maßnahmen für einen angemessenen Planungszeitraum. Ausgehend von der Analyse der Haupteinflussfaktoren auf unsere Risikosituation – Konjunktur und Aufsichtsrecht –, haben wir strategische Ziele festgelegt, welche insbesondere die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie eine angemessene Liquiditätsausstattung sind. Zur Vermeidung von Risikokonzentrationen wird eine ausgewogene Portfoliostruktur angestrebt. Zusätzlich werden die Zusammensetzung des Ertrags der Sparkasse ermittelt und die Schwerpunkte identifiziert.
Auf Basis der allgemeinen Risikostrategie – den Risikogrundsätzen – haben wir Teilstrategien für die wesentlichen Risikoarten erstellt, welche auch Risikotoleranzen, wie z.B. Limite oder zulässige Geschäfte, enthalten. Vervollständigt wird das Strategiewerk für das Risikomanagement durch die mittelfristige Kapitalplanung.
Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risikokonzentrationen. Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien. Auf Grundlage der für das Geschäftsjahr 2019 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken als wesentlich eingestuft:
Risikoart | Risikokategorie |
---|---|
Adressenausfallrisiken | Kundengeschäft |
Marktpreisrisiken | Zinsen (Zinsänderungsrisiko |
Spreadrisiko | |
Aktien | |
Kombinierte Produkte | |
Beteiligungsrisiken | |
Liquiditätsrisiken | |
Operationelle Risiken | |
Sonstige Risiken | Ertragsrisiko |
Auch für Risiken, die als nicht wesentlich im Sinne der MaRisk eingestuft sind, hat die Sparkasse – je nach Relevanz des Risikos – Steuerungsmodelle und -prozesse eingerichtet (z.B. für das Absatzrisiko). Die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die für das Institut wesentlichen Risiken.
In Anlehnung an die MaRisk wird unter der Risikotragfähigkeit die Fähigkeit verstanden, Risiken durch das so genannte Risikodeckungspotenzial abzuschirmen. Die Risikotragfähigkeit ist also dann gegeben, wenn alle (wesentlichen) Risiken der Sparkasse – unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen – laufend das Risikodeckungspotenzial unterschreiten. Mit der Risikotragfähigkeitskonzeption erfolgt eine aggregierte Betrachtung der Risikosituation auf Institutsebene. Grundsätzlich kann die Ermittlung der Risikotragfähigkeit in drei verschiedenen Sichtweisen – der „wertorientierten“, der „periodischen“ und der „regulatorischen“ – erfolgen. Neben der von uns priorisierten wertorientierten Sichtweise berechnen wir die Risikotragfähigkeit auch für die periodische Sicht. Die regulatorische Betrachtung wird allen Instituten gesetzlich abverlangt und ist eng mit der GuV-/Bilanzsicht verknüpft. Dabei sehen wir die wertorientierte und die periodische Risikotragfähigkeit jeweils als eigenständigen Steuerungskreis an. Durch die parallele Ermittlung der Risikotragfähigkeit nach wertorientierten und periodischen Kriterien wird den Grenzen eines Steuerungskreises Rechnung getragen. Die regulatorische Sicht ist integraler Bestandteil der beiden anderen.
Der wertorientierte Steuerungskreis stellt die ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeit dar und soll in erster Linie wichtige Steuerungsimpulse liefern. In der wertorientierten Sicht setzt sich das Vermögen grundsätzlich aus den Marktwerten der einzelnen Vermögensklassen, welche im Wesentlichen die Positionen Zinsbuch, Beteiligungen und Immobilien sind, zusammen. Sofern Marktwerte nicht bzw. nur schwer zu ermitteln sind, können hilfsweise Buchwerte zu Grunde gelegt werden. Von dieser Bruttoposition erfolgen noch Abschläge für im Bestand enthaltene Adressrisiken, für Sach- und Personalaufwendungen sowie den Bestand an Pensionsrückstellungen. Ausgehend vom Nettovermögen legt der Vorstand einen Anteil am Risikodeckungspotenzial fest, der zur Risikoabsorption bereitgestellt wird und das Risiko auf Gesamtbankebene begrenzt. Dieser wird als Limit auf die einzelnen Risikoklassen in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung heruntergebrochen. Die Höhe des Gesamtbanklimits wird auf Basis mehrerer Leitplanken (u.a. Parameter der Risikomessung, Überlebenshäufigkeit) festgelegt. In die Ermittlung des wertorientierten Gesamtbankrisikos fließen die wesentlichen Risiken (Zinsänderungs-, Adressen-, Beteiligungs-, Liquiditäts-, Aktienkursrisiko sowie die operationellen Risiken und die Risiken aus kombinierten Produkten) sowie zusätzlich das Immobilien- und Währungsrisiko ein. Das Spreadrisiko wird in der periodischen Risikotragfähigkeit abgebildet. Die Darstellung der Risiken erfolgt für ein Konfidenzniveau von 99 Prozent und einen Planungshorizont von einem Jahr, wobei das Liquiditätsrisiko und die operationellen Risiken mangels Quantifizierungsmodell mit einem Pauschalbetrag angesetzt werden. Die Summe der Einzelrisiken ergibt das wertorientierte Gesamtbankrisiko. Um eine ganzheitliche Risikosteuerung zu gewährleisten, wird die wertorientierte Risikobetrachtung durch eine Art „Gone-Concern“-Ansatz komplettiert, welcher sich vornehmlich in der Strenge der Parameter für die Risikomessung vom „Normal-Case“ unterscheidet. Im Jahresverlauf war das Gesamtbanklimit für 2019 zeitweise mit mehr als 100 Prozent ausgelastet – die Risiken waren jedoch stets durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt. Zum Jahresultimo lag das von uns ermittelte Gesamtbankrisiko bei rund 77 Mio. EUR, was einer Limitauslastung von rund 82 Prozent entsprach. Gegenüber dem Ultimo 2018 hat sich das Gesamtbankrisiko nicht verändert.
Die Limitierung der wertorientierten Einzelrisiken erfolgt relativ zum entsprechenden Vermögenswert. Das Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:
Risikoart | Risikokategorie | Limit TEUR | Anrechnung TEUR | Anrechnung % |
---|---|---|---|---|
Adressenausfallrisiko | Kundengeschäft | 18.364 | 20.961 | 114 |
Marktpreisrisiken | Zinsen ( Zinsänderungsrisiko) | 41.394 | 26.143 | 63 |
Aktien | 10.343 | 8.623 | 83 | |
Immobilien | 5.408 | 4.269 | 79 | |
Währungen | 140 | 121 | 87 | |
Kombinierte Produkte | 2.586 | 1.215 | 47 | |
Beteiligungsrisiken | 14.239 | 13.781 | 97 | |
Liquiditätsrisiken | 1.000 | 1.000 | 100 | |
Operationelle Risiken | 1.000 | 1.000 | 100 |
Der Ermittlung der periodischen Risikotragfähigkeit liegt ein Going-Concern-Ansatz zu Grunde, wonach sicherstellt ist, dass auch bei Verlust des Gesamtbanklimits die bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen erfüllt werden können. Das Gesamtbankrisiko setzt sich aus dem unerwarteten Verlust Kredit, dem unerwarteten Verlust Wertpapier sowie dem Zinsspannen-, Beteiligungs-, Liquiditätsrisiko und den operationellen Risiken zusammen. Zusätzlich wird noch das Risiko einer Rückstellungsbildung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs berücksichtigt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde ein Risikobetrachtungshorizont für das laufende Jahr bis zum Jahresultimo festgelegt. Um die Risikotragfähigkeit über den Bilanzstichtag hinaus sicherzustellen, ist in der periodischen Sicht ab Jahresmitte eine Betrachtung bis zum übernächsten Bilanzstichtag vorgesehen. Wesentliche Bestandteile des Risikodeckungspotenzials sind das geplante Betriebsergebnis, die Vorsorgereserven und der Fonds für allgemeine Bankrisiken. Am Jahresanfang hat der Vorstand für 2019 ein Gesamtlimit von 32 Mio. EUR bereitgestellt, das unterjährig stets ausreichte, um die Risiken abzudecken.
Die regulatorische Sicht der Risikotragfähigkeit wird allen Instituten aufsichtsrechtlich abverlangt. Zum Jahresultimo betrugen die Eigenmittel rund 208 Mio. EUR und die Gesamtkapitalquote lag bei 15,2 Prozent. Die aufsichtsrechtlichen Mindestkennzahlen wären in 2019 auch nach Verlust des Limits Risikotragfähigkeit eingehalten gewesen.
Demnach war die Risikotragfähigkeit in allen Sichtweisen stets gegeben.
Die Risikotragfähigkeit wird monatlich ermittelt. Im jährlichen Turnus werden die zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren überprüft.
Mit Hilfe von Stresstests sollen die Auswirkungen von außergewöhnlichen, aber plausibel möglichen Szenarien für das Kreditinstitut aufgezeigt werden. Gemäß den MaRisk sind Stresstests auch für das Gesamtrisikoprofil des Institutes durchzuführen. Hierzu haben wir insgesamt drei risikoartenübergreifende Stresstests konzipiert – u.a. das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs. Die Auswirkungen wurden sowohl wertorientiert wie auch periodisch und regulatorisch ermittelt. Sofern einzelne Risikofaktoren nicht in den Gesamtbankstresstests ausreichend abgebildet werden, haben wir zusätzlich Einzelstresstests erstellt. Die Risikotragfähigkeit ist auch unter Berücksichtigung der Stresstests gegeben. Darüber hinaus haben wir so genannte „inverse Stresstests“ durchgeführt. Diese sollen aufzeigen, welche Ereignisse die Überlebensfähigkeit der Sparkasse im Sinne des Going-Concern gefährden können. Im Ergebnis müssen unwahrscheinliche Ereignisse bzw. Marktbewegungen eintreten, um die von uns definierten kritischen Schwellen zu erreichen.
Um einen möglichen etwaigen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess. Dabei wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung getroffen sowie adverse Szenarien (z.B. Verlust in Höhe des periodischen Gesamtbanklimits) simuliert. Für den im Rahmen der Kapitalplanung betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2024 können die harten Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung auch bei adversen Entwicklungen vollständig eingehalten werden. Es besteht ein ausreichendes internes Kapital (einsetzbares Risikodeckungspotenzial), um die Risikotragfähigkeit im Betrachtungszeitraum unter Going-Concern-Aspekten sicherstellen zu können.
Nach § 25a KWG muss ein Institut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der von dem Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Dies umfasst insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement, auf dessen Basis die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen ist. Das Risikomanagement beinhaltet die Festlegung von Strategien, Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision. Das interne Kontrollsystem umfasst insbesondere aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken.
Die MaRisk konkretisieren diese Anforderungen. Die Ausgestaltung unseres Risikomanagements, welches die vorgenannten Anforderungen erfüllt, erfolgt stets unter Beachtung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Mit der Geschäfts- und Risikostrategie legt der Vorstand, der für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verantwortlich ist, die Eckpfeiler für das Risikomanagement der Sparkasse Mainz fest. Darüber hinaus bestimmt er über aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen und somit über alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Satzung, die Geschäftsanweisungen für den Kreditausschuss, den Vorstand und die Interne Revision sowie unser Risikohandbuch – in dem insbesondere die strategischen Komponenten des Risikomanagements dargestellt sind – und detaillierte Arbeitsanweisungen gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften sowie die klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten.
Die funktionale Trennung von Überwachung und Handel bzw. Markt wurde in unserem Hause auch aufbauorganisatorisch bis einschließlich der Ebene des Vorstandes umgesetzt. Dem für die Überwachung zuständigen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Mühl, sind die Organisationseinheiten „Steuerung“ und „Kreditrisikocontrolling“ unterstellt, welche die Risiken sowie die Risikotragfähigkeit auf Gesamtbankebene ermitteln, beurteilen und überwachen und alle risikorelevanten Informationen an die zuständigen Stellen weitergeben. Eine wichtige Komponente des internen Kontrollsystems ist die Risikocontrolling-Funktion. Diese ist für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken verantwortlich und hat den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen zu beraten und zu unterstützen. Die funktionale Trennung von Bereichen, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständig sind, wurde ebenso für die Risikocontrolling-Funktion gewahrt. Dem Bereichsleiter „Steuerung“ wurde auch die Leitung der Risikocontrolling-Funktion übertragen. Mit der Compliance-Funktion, als weiterem Bestandteil des internen Kontrollsystems, soll Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegengewirkt werden. Die Interne Revision fungiert als unabhängige Kontrollinstanz und nimmt in regelmäßigen Abständen Prüfungen des Risikomanagementsystems vor.
Neben der Aufbau- und Ablauforganisation haben wir zudem personell, quantitativ wie auch qualitativ, und technisch-organisatorisch – dies umfasst insbesondere die IT-Ausstattung – die Voraussetzungen für ein angemessenes Risikomanagement geschaffen. Bevor die Sparkasse Mainz auf neuen Märkten und / oder mit neuen Produkten agiert, wird sichergestellt, dass hierfür notwendige Ressourcen und Kompetenzen vorhanden sind bzw. aufgebaut werden können. Darüber hinaus werden die Auswirkungen von internen Anpassungen der Aufbau- und Ablauforganisation sowie von Veränderungen der IT-Systeme auf die Kontrollverfahren und -intensität analysiert. Für kritische Aktivitäten und Prozesse wurde ein Notfallmanagement implementiert, um mögliche Schäden zu reduzieren und die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu gewährleisten.
Die Anforderungen aus der Institutsvergütungs-Verordnung wurden beachtet.
Der Gesamtvorstand wird regelmäßig über die Risikosituation unterrichtet. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung gibt es – sofern notwendig – ad-hoc-Berichtspflichten. Quartalsweise wird der Verwaltungsrat durch den Vorstand über die Risikosituation der Sparkasse informiert. Zudem haben wir ein Verfahren implementiert, welches prozessual sicherstellt, dass dem Aufsichtsorgan zusätzlich alle unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen unverzüglich weitergeleitet werden.
3.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken
3.2.1. Adressenausfallrisiken
Unter dem Adressenrisiko wird eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Schuldner im Kundengeschäft im Sinne dieser Definition sind Kreditnehmer, also klassische Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden, Kreditinstitute (Interbanken), Länder und die öffentliche Hand. Schuldner im Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder Emittenten.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners erfolgt.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners ändert und ein höherer Spread gegenüber der risikolosen Kurve berücksichtigt werden muss.
3.2.1.1. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft
Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.
Ein wesentlicher Aspekt des Risikomanagementprozesses umfasst die Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands.
Zur Klassifizierung von Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft und als wichtigen Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems setzt die Sparkasse Mainz unterschiedliche, von der „S Rating und Risikosysteme GmbH (SR)“ entwickelte, Bonitätseinstufungsverfahren ein. Die Bonitätseinstufungsverfahren basieren auf statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und sehen 27 unterschiedliche Ratingklassen vor.
Alle Kreditnehmer in den Segmenten Firmenkunden, Gewerbekunden, Freie Berufe, Geschäftskunden, Agrarkunden und Existenzgründer mit einem Gesamtkreditvolumen ab 750 TEUR je Gruppe verbundener Kunden werden mit dem Sparkassen-StandardRating bewertet.
Gewerbliche Kreditnehmer mit einem Gesamtkreditvolumen auf Basis der Gruppe verbundener Kunden von weniger als 750 TEUR werden mittels des Sparkassen-KundenKompaktRatings bewertet.
Für Objektfinanzierungen sowie im Zusammenhang mit Krediten an Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Investoren und vermögende Privatkunden ab 750 TEUR Gesamtkreditvolumen wird ergänzend das Sparkassen-ImmobiliengeschäftsRating angewandt.
Außerdem setzt die Sparkasse im Kreditgeschäft mit Privatkunden das Sparkassen-KundenScoring ein, das vor der Kreditgewährung zur Beurteilung des jeweiligen Schuldners heranzuziehen ist. Gleichzeitig wird mit diesem Instrument die laufende Bonitätsüberwachung im Privatkundengeschäft sichergestellt.
Die Rating- bzw. Scoringnote, als Ergebnis der zuvor beschriebenen Risikoklassifizierungsverfahren, hat zum einen Einfluss auf die Bewilligungskompetenz, zum anderen ist die Bonitätseinstufung Teil unseres Frühwarnverfahrens. Dieses gibt anhand von mehreren Kriterien, wie bspw. Bonitätsnote und Blankoanteil, bei Engagements ab einer bestimmten Größenordnung eine Systemempfehlung für die Normalbetreuung, die Intensiv-, Sanierungs- oder Abwicklungsbetreuung vor, nach der eine Einstufung erfolgt. Ferner basiert die Festlegung der jeweiligen Kundenkondition im gewerblichen Kreditgeschäft ebenfalls auf der Bonitätseinstufung.
Neben dem Einsatz zur kreditnehmerbezogenen Risikoklassifizierung verwendet die Sparkasse die Rating- und Scoringverfahren auch zur gesamtgeschäftsbezogenen Steuerung der Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft. Zu diesem Zweck wird quartalsmäßig in unserem Kreditrisikobericht eine Auswertung der im System erfassten Kreditengagements nach Ratingklassen erstellt und dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand entscheidet auf Basis dieser Informationen, ob weitere Konsequenzen für das Kreditgeschäft zu ziehen sind.
Zusätzlich zu der regelmäßigen Bonitätsbeurteilung erfolgt auch eine Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen sowie eine regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten.
Die Begrenzung von Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft erfolgt bei der Sparkasse Mainz durch die Einräumung kreditnehmerbezogener Limite. Dabei wurde intern eine Blankokredithöchstgrenze auf Basis der Gruppe verbundener Kunden festgelegt und in der Kreditrisikostrategie verankert. Sie dient der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung. Ferner strebt die Sparkasse Mainz an, den Anteil der Kommunalkredite, gemessen an der Durchschnittsbilanzsumme, unter dem Durchschnitt der rheinland-pfälzischen Sparkassen zu halten. Des Weiteren hat der Vorstand festgelegt, dass – abweichend von den allgemein gültigen Bewilligungsbefugnissen – bestimmte Kreditgewährungen im Einzelfall nur vom nächsthöheren Kompetenzträger genehmigt werden dürfen.
Auf eine gesamtgeschäftsbezogene Limitierung der Branchenrisiken wird verzichtet. Die Beurteilung der Branchenrisiken erfolgt im Rahmen der Risikoberichterstattung. Hierzu werden für den vierteljährlichen Kreditrisikobericht Auswertungen aller Kredit-engagements nach Kreditarten und Branchen erstellt. Soweit danach besondere Risiken erkennbar sind, werden im Einzelfall geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Wir achten auf eine ausgewogene Risikostruktur in unserem Kreditportfolio. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Verbesserung der Risikosituation ergriffen.
Ein geeignetes Mittel zur modernen Steuerung der Risiken im Kreditportfolio bilden Transaktionen im Zusammenhang mit dem Sparkassen-Kreditbasket, an denen sich die Sparkasse Mainz bereits seit vielen Jahren beteiligt. Die Teilnahme in der Funktion als Sicherungsnehmer (Originator) und zugleich als Sicherungsgeber (Investor) führt zu einer Risikodiversifikation bei den in unserem Portfolio vorhandenen Bonitätsrisiken. Durch die bundesweite Ausrichtung dieses Risikosteuerungsinstruments wird dieser Effekt noch verstärkt. Nach positiven Erfahrungen aus unseren bisherigen Teilnahmen plant die Sparkasse Mainz auch künftig regelmäßig an Kreditbasket-Transaktionen teilzunehmen. Ende 2019 waren insgesamt 9 Einzelkreditnehmer durch Kreditbaskets abgesichert.
Neben den vorgenannten Maßnahmen erfolgt auch eine barwertorientierte Ermittlung des Adressenrisikos mittels der Software „Credit-Portfolio-View“ (CPV). Hierzu wird monatlich der Value-at-Risk des Kreditportfolios mit einem Konfidenzniveau von 99 Prozent und einem Planungshorizont von einem Jahr simuliert. Die Ergebnisse sowie hieraus gegebenenfalls abzuleitende Maßnahmen zur Risikosteuerung werden dem Vorstand monatlich reportet. Das Limit für das wertorientierte Kreditrisiko war 2019 zeitweise überschritten. Die Limitüberschreitungen bewegten sich dabei in einem vertretbaren Ausmaß. Der Value-at-Risk betrug zum 31.12.2019 ca. 21 Mio. EUR. In der periodischen Sichtweise wurde das Risikolimit stets eingehalten.
Der im Zusammenhang mit der Ermittlung der Risikopositionen verwendete aufsichtsrechtliche Ansatz ist der Kreditrisikostandardansatz (KSA).
Zum 31. Dezember 2019 wurden etwa 47 Prozent der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 44 Prozent an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Der Schwerpunkt der Unternehmenskredite liegt in der Branche „Grundstücks- und Wohnungswesen“ mit 31 Prozent, gefolgt von „öffentlichen Haushalten“ (16 Prozent), „Bauträgern“ (9 Prozent), „Kredit- und Versicherungsgewerbe“ (9 Prozent), „Energie und Wasserversorgung“ (6 Prozent) sowie „Beratung, Planung, Sicherheit“ und „Gesundheit, Soziales“ mit jeweils 5 Prozent. Alle übrigen Branchen liegen unter 5 Prozent.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, rd. 43 Prozent des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,5 Mio. EUR. Ca. 24 Prozent des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 0,5 Mio. EUR bis 5,0 Mio. EUR. Auf die Größenklasse über 5,0 Mio. EUR entfallen 33 Prozent des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.
Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten bis mittleren Bonitäten bzw. vertretbaren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2019 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Ratingklasse | Anzahl in % | Volumen in % |
---|---|---|
1 bis 10 | 94,1 | 96,6 |
11 bis 15 | 5,3 | 2,9 |
16 bis 18 | 0,6 | 0,6 |
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.
Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert. Beim Adressenausfallrisiko werden keine Konzentrationsrisiken gesehen.
Im Sinne einer angemessenen Risikovorsorge bildet die Sparkasse Mainz bei Forderungen, bei denen aufgrund einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners nicht mehr von einer vollständigen Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen ausgegangen wird, Einzelwertberichtigungen. Die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich am Blankoanteil des Kreditnehmers. Ermittelt wird der Blankoanteil, indem die offene Restforderung um den Realisationswert der Sicherheiten gemindert wird. Somit wird lediglich der unbesicherte Teil des Engagements mit einer Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Kriterien für die Bildung der Risikovorsorge sind in erster Linie die Ertrags- und Vermögenssituation des Kreditnehmers, die Kapitaldienstfähigkeit sowie die Liquiditätssituation. Lässt die Gesamtsituation auf eine Gesundung des Kreditnehmers schließen, wird die gebildete Einzelwertberichtigung wieder aufgelöst. Erkenntnisse über wesentliche Verbesserungen der Bonität des Schuldners oder die Zunahme der Werthaltigkeit der Sicherheiten können auch zur teilweisen Auflösung der Einzelwertberichtigung führen. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
Art der Risikovorsorge | Anfangsbestand per 01.01.2019 | Zuführung | Auflösung | Verbrauch | Endbestand per 31.12.2019 |
---|---|---|---|---|---|
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Einzelwertberichtigungen | 4.155 | 1.191 | 697 | 85 | 4.564 |
Rückstellungen | 126 | 205 | 6 | 0 | 325 |
Pauschalwertberichtigungen | 1.900 | 0 | 400 | 0 | 1.500 |
Gesamt | 6.181 | 1.396 | 1.103 | 85 | 6.389 |
3.2.1.2. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft
Die Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft umfassen die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.
Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts, welche von uns als nicht wesentlich im Sinne der MaRisk eingestuft wurden, erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Emittenten- und Kontrahentenrisiken werden im Rahmen des wöchentlichen Risikocontrollings quantifiziert und die Limitauslastung, welche in 2019 stets unter 100 Prozent lag, ermittelt. Handelsgeschäfte sind nur mit den in der „Positivliste“ aufgeführten Kontrahenten und Emittenten sowie innerhalb der vorgegebenen Höchstgrenzen zulässig. Die in Arbeitsanweisungen dokumentierten Bonitätsvorgaben der Sparkasse stellen zusätzlich eine qualitative Limitierung der Risiken dar.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
- Festlegung und regelmäßige Überprüfung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)
- Quartalsweise Überprüfung der Bonitäten von aktuellen und potenziellen Vertragspartnern anhand von externen Ratingeinstufungen
- Monatliche Berechnung des Risikofalls für die periodische Risikotragfähigkeit. Das Adressenausfallrisiko im Eigengeschäft ist Bestandteil des Handelsergebnisses.
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 419,7 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldverschreibungen und Anleihen (267,3 Mio. EUR) sowie Wertpapierspezialfonds (126,6 Mio. EUR).
Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
Externes Rating Standard & Poor’s (S&P) |
AAA bis BBB | BB+ bis BB- | B+ bis C | D | ungeratet |
---|---|---|---|---|---|
31.12.2019 | 359.2 | 0 | 15,2 | 0 | 45,3 |
31.12.2018 | 371,0 | 7,0 | 7.5 | 0 | 40,8 |
ungeratet: Aktien und Immobilienfonds
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Die Spezialfonds werden auf der ersten Ebene durchgeschaut. Für Fonds in Fonds werden von den Fondsgesellschaften gelieferte Ausfallwahrscheinlichkeiten herangezogen, welche auf ein S&P-Rating gemappt werden. Für die Spezialfonds wird dann eine gewichtete Ausfallwahrscheinlichkeit zur Berechnung des Adressenausfallrisikos bestimmt.
3.2.2. Marktpreisrisiken
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (z.B. Zinsen, Spreads, Aktien) ergibt.
Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Marktpreisrisiken werden nur eingegangen, sofern die vorhandenen Deckungsmassen hierfür ausreichen und das Risiko-Chance-Verhältnis günstig erscheint. Über die Limitierung auf Einzelrisiko- sowie Gesamtbankebene ist stets die Angemessenheit der Risikosituation gewährleistet.
Handelsgeschäfte werden von der Sparkasse Mainz im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen aus der Zinsbuchsteuerung, zur Diversifikation sowie zur permanenten Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität getätigt. Maxime ist die Erwirtschaftung eines – auf das eingegangene Risiko bezogenen – angemessenen Ertrages unter Berücksichtigung des Liquiditätsaspekts. Dabei ist stets die Gewährleistung der Risikotragfähigkeit zu beachten. Grundsätzlich werden keine Handelsgeschäfte i.S. des aktiven Eingehens von Positionen getätigt, um durch kurzfristigen Wiederverkauf von erwarteten Preis- bzw. Kursänderungen zu profitieren. Die Sparkasse Mainz ist ein Nichthandelsbuchinstitut.
Unsere implementierten Steuerungsprozesse und -instrumente tragen der besonderen Bedeutung der Marktpreisrisiken und speziell des Zinsänderungsrisikos für unsere Geschäftsentwicklung Rechnung. Sofern möglich werden alle Assets in den entsprechenden Risikopositionen berücksichtigt („Durchschauprinzip“ bei den Spezialfonds), um potenzielle Konzentrationen mittels unserer Risikomessverfahren aufzeigen zu können. Bei allen Marktpreisrisiken sehen wir derzeit keine Risikokonzentrationen.
Im monatlichen Turnus erfolgt ein Reporting der wesentlichen Marktpreisrisiken an die Mitglieder des Dispositionsausschusses. Dieses Gremium ist verantwortlich für die Asset-Allokation sowie die Steuerung der Marktpreisrisiken. Somit überwacht die Sparkasse zeitnah die Entwicklung von Risiko und Performance und ist in der Lage, kurzfristig Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen.
3.2.2.1. Marktpreisrisiken aus Zinsen (Zinsänderungsrisiken)
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Ferner ist die Gefahr einer unerwarteten Rückstellungsbildung bzw. -erhöhung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 zu berücksichtigen. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlage- sowie Handelsbuches betrachtet.
Das Zinsänderungsrisiko wird von uns wertorientiert gesteuert. Dabei legen wir unserer Steuerung einen passiven Managementstil zu Grunde, d.h. es wird die Abbildung einer Benchmark angestrebt. Die Festlegung der Benchmark dokumentiert die anvisierte Risiko-Chance-Relation sowie den Grad der Fristentransformation und erfolgt unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit. Im jährlichen Turnus wird die Benchmarkfestlegung überprüft. Wir haben unsere Benchmark unverändert beibehalten, wobei strategisch eine sukzessive Reduzierung der Fristentransformation angestrebt wird. Die Ableitung von Steuerungsmaßnahmen erfolgt nach Maßgabe wertorientierter Kriterien. Ergänzend fließt die Auswirkung der Maßnahmen in der Gewinn- und Verlustrechnung in die Entscheidungsfindung ein.
Auf Grundlage des Gesamtbank-Cash-Flows werden der für das Zinsbuch erwartete Ertrag (Chance) und das eingegangene Risiko in Relation gesetzt und mit dem Risiko-Chance-Verhältnis der von uns gewählten Benchmark verglichen. Der Gesamtbankzahlungsstrom enthält alle zinstragenden Positionen, sowohl fest- als auch variabel verzinsliche. Für variable Produkte – also Produkte ohne vertraglich fixierte Fristen oder Bemessungsvorschriften für die Zinsanpassung – werden Ablauffiktionen nach der Methode „Gleitender Durchschnitt der Marktzinssätze“ generiert. Produkte mit so genannten impliziten Optionen werden unterschiedlich in der Zinsbuchsteuerung behandelt. Darlehen, die über Sondertilgungsrechte verfügen, fließen mit ihrer vertraglichen Zinsbindung in den Zahlungsstrom. Dagegen werden die Kündigungsrechte im Zuwachssparen, differenziert nach dem Ausübungsverhalten der Kunden, als Cash-Flow-Korrektur erfasst. Statistische Ausübungen werden im regulären Steuerungs-Cash-Flow berücksichtigt. In einer Szenarioanalyse erfolgt zusätzlich eine Anpassung des Zahlungsstroms für die optionalen Ausübungen. Dieser Szenario-Cash-Flow wird auch zur Bestimmung des aufsichtsrechtlichen Zinsrisikokoeffizienten für einen Zinsschock von +200 Basispunkten herangezogen.
Das wertorientierte Zinsänderungsrisiko wird auf Basis der Modernen Historischen Simulation ermittelt, wobei die Sparkasse den Value-at-Risk als Differenz zwischen dem Barwert und dem Quantilswert des Konfidenzniveaus am Planungshorizont definiert. Die Risikomessung erfolgt monatlich für ein Konfidenzniveau von 95 Prozent und eine Haltedauer von drei Monaten. Durch unser Limitsystem werden zum einen der Value-at-Risk, bezogen auf den jeweiligen Barwert (Verlustlimit), und zum anderen das Abweichungsrisiko von der Benchmark (Abweichungslimit) begrenzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren beide Limite stets eingehalten.
In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung wird der Value-at-Risk für ein Konfidenzniveau von 99 Prozent und eine Haltedauer von 12 Monaten simuliert. Das entsprechende Limit, welches konsistent zu dem o.g. Verlustlimit festgelegt wird, wurde in 2019 nicht überschritten. Zum 31.12.2019 lag der Value-at-Risk des Zinsbuches (99 Prozent, 1 Jahr) bei rund 26 Mio. EUR. Die Performance wird ex ante sowie ex post ermittelt.
Das Zinsspannenrisiko, welches das Risiko einer Abweichung des Zinsergebnisses von unserem Planwert darstellt, wird monatlich anhand eines Zinsszenarios simuliert. Um negative Strukturveränderungen abzubilden, werden auch Annahmen für die Bestandsentwicklung getroffen, welche in die Risikosimulation mit einfließen. Das Risiko lag 2019 stets innerhalb des Limits.
Die Sparkasse hat zum Jahresultimo die „Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs“ gem. IDW RS BFA 3 n. F. durchgeführt. Bei der Gegenüberstellung des Barwertes nach Risiko- und Verwaltungskosten mit dem Netto-Buchwert der Zinspositionen ergab sich ein Barwertüberschuss, so dass keine Drohverlustrückstellung zu bilden war. Ergänzend betrachten wir monatlich das Risiko einer Rückstellungsbildung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches. In 2019 bestand kein Rückstellungsrisiko.
Monatlich werden die mit Handelsgeschäften verbundenen Marktpreisrisiken (Abschreibungsrisiko) erfasst und quantifiziert, wobei für die Bestände in den Spezialfonds das Durchschauprinzip angewendet wird. Die Ermittlung des Risikofalls basiert auf einer GuV-Szenarioanalyse, welche definierte Annahmen für jedes Asset enthält. Hierbei werden auch die Spreadrisiken differenziert nach Wertpapierarten abgebildet. Das Risikolimit war 2019 stets eingehalten. Wöchentlich wird der Vorstand über das aktuelle sowie das zum Jahresende erwartete Handelsergebnis unterrichtet.
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zins-Swaps eingesetzt. Zudem befanden sich zeitweise Zins-Futures in den Spezialfonds zur Absicherung.
Aufsichtsrechtlich vorgeschrieben, berechnet die Sparkasse die Ausprägung des so genannten Zinsrisikokoeffizienten. Der Barwertverlust bei Eintritt eines aufsichtlich vorgegebenen Zinsschocks, welcher z. Zt. über Nacht +200 bzw. -200 Basispunkte beträgt, wird in das Verhältnis zu den Eigenmitteln gesetzt. Kreditinstitute mit einem Koeffizienten von >20 Prozent werden von der Aufsicht als „Institute mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ klassifiziert, was nicht per se kritikwürdig seitens der Aufsicht ist. Vielmehr ist die gesamte Risikotragfähigkeit entscheidend. Die Sparkasse Mainz wies 2019 an mehreren Stichtagen einen Koeffizienten >20 Prozent aus. Per 31.12.2019 beläuft sich der Barwertrückgang bei einer unterstellten Zinserhöhung von 200 Basispunkten over-night auf ca. 31 Mio. EUR oder rund 15 Prozent der Eigenmittel.
3.2.2.2. Marktpreisrisiken aus Spreads
Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Im Sinne dieser Definition ist also eine Spread-Ausweitung, die sich durch eine Migration ergibt, dem Adressenausfallrisiko zuzuordnen. Implizit enthalten im Spread ist auch eine Liquiditätskomponente.
Spreadrisiken werden in einem überschaubaren Rahmen zur Erzielung höherer Erträge eingegangen. Beim Kauf von Wertpapieren für die hochliquiden Aktiva der Liquidity Coverage Ratio wird vornehmlich in öffentliche Anleihen und Pfandbriefe investiert. Dabei ist auch die Auswahl von Emittenten der sogenannten europäischen „Peripherie“ möglich. Sofern in Banktitel investiert wird, erfolgt dies bevorzugt in Preferred Senior Anleihen. Darüber hinaus können Investitionen in Unternehmensanleihen mit einem Mindestrating im Investmentgrade-Bereich zur Beimischung getätigt werden.
Das Spreadrisiko wird periodisch im Handelsergebnis erfasst.
3.2.2.2.1. Aktienkursrisiken
Das Marktpreisrisiko aus Aktien wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.
Aktien und Aktienderivate wurden 2019 zur Risikodiversifizierung in unseren Spezialfonds gehalten. Mögliche Marktsegmente und das maximal zulässige Investitionsvolumen wurden über die Anlagerichtlinien vorgegeben. Diese Vorgaben werden auf Basis der Risikotragfähigkeit und des Risiko-Chance-Verhältnisses festgelegt. Eine Erhöhung des relativen Aktienkursrisikos ist nicht angedacht.
Das wertorientierte Aktienkursrisiko wird monatlich mittels historischer Simulation
(Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 99 Prozent) ermittelt. In 2019 wurde das Risikolimit stets eingehalten. Zum Jahresultimo betrug der Value-at-Risk rund 9 Mio. EUR. Periodisch werden die Risiken aus Aktien im Handelsergebnis erfasst.
3.2.2.2.2. Kombinierte Produkte
Die Umsetzung der Assetstrategien kann im Einzelfall auch über Publikumsfonds realisiert werden. Darüber hinaus können Investitionen in weitere Assets über Fonds erfolgen. Eine Risikoausweitung ist nicht vorgesehen.
Marktpreisrisiken aus kombinierten Produkten werden monatlich mittels Risikokennzahlen auf Basis der historischen Simulation (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 99 Prozent) ermittelt. In 2019 war das Risikolimit jederzeit eingehalten. Zum Jahresultimo lag der Value-at-Risk bei rund 1 Mio. EUR. Periodisch werden kombinierte Produkte durchgeschaut und die Risiken der einzelnen Assets entsprechend im Handelsergebnis erfasst.
3.2.3. Beteiligungsrisiken
Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung).
Die Sparkasse Mainz verfolgt mit ihrer Beteiligungspolitik verschiedene Zielsetzungen und unterscheidet zwischen strategischen Beteiligungen, Funktions- und Kapitalbeteiligungen. Unsere Anforderungen auf strategischen und funktionalen Geschäftsfeldern werden überwiegend durch die Verbandsbeteiligungen erfüllt. Dabei erfolgt die grundsätzliche strategische Ausrichtung der Sparkassen durch die Entscheidungen der maßgeblichen Gremien auf Bundes- und Landesebene. Die Sparkasse Mainz wirkt an dieser strategischen Ausrichtung durch Mitgliedschaften in den verschiedenen Gremien mit.
Monatlich wird das wertorientierte Beteiligungsrisiko mittels historischer Simulation (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 99 Prozent) ermittelt. Das Limit war im Jahresverlauf jederzeit eingehalten. Zum 31.12.2019 lag der Value-at-Risk bei rund 14 Mio. EUR. Periodisch wird das Beteiligungsrisiko über eine Verlustquote, welche mittels kritisch gewürdigter Expertenschätzungen festgelegt wurde, quantifiziert. In 2019 war das Limit stets eingehalten.
3.2.4. Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl negative Effekte aus veränderten Marktliquiditätsspreads als auch aus einer adversen Entwicklung des eigenen Credit-Spreads maßgeblich. Zum anderen beschreibt es die Gefahr, dass negative Konsequenzen in Form höherer Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur eintreten.
Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Übergeordnetes Ziel der Liquiditätssteuerung ist die jederzeitige Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit – ohne dabei den Rentabilitätsaspekt zu vernachlässigen.
Zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit greifen wir auf die Kennzahlen Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Survival Period (SVP) zurück, wobei die SVP die ökonomische Sichtweise darstellt und die LCR die regulatorischen Anforderungen abdeckt. Für die Limitierung der LCR wurde ein an den aufsichtlichen Mindestanforderungen ausgerichtetes Ampelsystem implementiert, bei dem in den Phasen gelb und rot der Rhythmus zur Ermittlung der LCR auf wöchentlich bzw. arbeitstäglich verkürzt wird. Zudem werden Steuerungsmaßnahmen vorgeschlagen. Turnusmäßig erfolgen die Berechnung und das Reporting an den Gesamtvorstand monatlich. Die Schwellenwerte der „Liquiditäts-Ampel“ wurden so festgelegt, dass aus unserer Sicht eine tägliche Einhaltung der aufsichtlichen Mindestanforderungen sichergestellt ist. In 2019 befand sich die Sparkasse an den Monatsultimos stets im grünen Bereich. Per 31.12.2019 betrug die LCR 1,65. Die Limitierung der Survival Period – welche vierteljährlich simuliert und berichtet wird – erfolgt ebenfalls über ein Ampelmodell. Zum 31.12.2019 befand sich die Survival Period im grünen Bereich. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Die Innertagesliquidität ist über die tägliche Disposition sichergestellt.
Zur vorausschauenden Identifikation des kurz- und mittelfristigen Liquiditätsbedarfs erstellt der Handel regelmäßig eine Liquiditätsplanung. Darüber hinaus werden potenzielle Risikokonzentrationen in der jeweils aktuellen Liquiditäts- und Refinanzierungsstruktur untersucht. Neben der Zahlungsunfähigkeit kann das Liquiditätsrisiko auch in Form des Kostenrisikos auftreten. Aufgrund des hohen Anteils von kleinteiligem Kundengeschäft, des Liquiditätsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe sowie der lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ergaben sich für uns bisher keine Engpässe in der Liquiditätsbeschaffung. Es sollte auch künftig möglich sein, sich über unsere Hauptrefinanzierungsquellen am Geldmarkt – die Bundesbank und der Liquiditätsverbund – zu refinanzieren. Zusätzlich haben wir mit dem Instrument des Pfandbriefpoolings die Möglichkeit geschaffen, Liquidität zu generieren. Höhere Refinanzierungsaufschläge aufgrund der „Coronakrise“ sind nicht auszuschließen, trotzdem sehen wir derzeit kein relevantes Kostenrisiko. Zudem verfügen wir über ein einfaches Liquiditätskostenverrechnungssystem, mit dem direkte Liquiditätskosten bzw. -nutzen auf Einzelgeschäftsebene in der Kalkulation berücksichtigt werden. Die Refinanzierungsaufschläge werden regelmäßig überprüft. Aktuell sehen wir keine Risikokonzentrationen.
Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung in der Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus werden auch adverse Entwicklungen auf Liquiditätsbedarf und –kosten analysiert.
Das Liquiditätsrisiko wird in der wertorientierten und periodischen Risikotragfähigkeit über einen Pauschalbetrag in Höhe von 1 Mio. EUR berücksichtigt.
3.2.5. Operationelle Risiken
Unter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können.
Zur Identifizierung operationeller Risiken nutzt die Sparkasse Mainz zwei Instrumentarien. Mit der ex-ante-Methode „Risikolandkarte“ erfolgt die systematische Erfassung und Bewertung von wesentlichen operationellen Risiken unter Mitwirkung aller Geschäftsbereiche auf Basis von Szenarien und Verlustpotenzialschätzungen. Die Daten aus der „Risikolandkarte“ werden durch eine Schadensfalldatenbank, in der eingetretene Schäden, die auf operationelle Risiken zurückzuführen sind, erfasst und systematisch analysiert werden, ergänzt. Die jährlichen Auswertungen erfolgen auch nach Konzentrationskriterien.
Für identifizierte operationelle Risiken ergriff die Sparkasse Mainz bereits verschiedene Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Soweit möglich und betriebswirtschaftlich sinnvoll wurden Versicherungen abgeschlossen. Zudem erfolgt eine Minimierung von Risikoquellen über Personalentwicklungsmaßnahmen, das IT-Sicherheitsmanagement und die Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation. Auch Prüfungen der Internen Revision tragen zu einer Reduzierung operationeller Risiken bei.
Für Risiken aus Auslagerungen im Sinne der MaRisk haben wir einen gesonderten Prozess „Outsourcing“ implementiert. Wesentliche Auslagerungen werden individuell gesteuert. Die Steuerung unwesentlicher Auslagerungen erfolgt im Rahmen des allgemeinen Controllings operationeller Risiken.
Operationelle Risiken werden in der wertorientierten und periodischen Risikotragfähigkeit über einen Pauschalbetrag in Höhe von 1 Mio. EUR berücksichtigt.
3.2.6. Sonstige Risiken
Aufgrund des Niedrigzinsumfeldes steigt der Druck auf die Zinsspanne und damit auf das Betriebsergebnis. Das Ertragsrisiko bezieht sich weniger auf die Abweichung von einer Erwartung als vielmehr auf die erwarteten/geplanten Erträge selbst und der daraus resultierenden Tragfähigkeit des Geschäftsmodells (strategisches Risiko). In der Mittelfristigen Finanz- und Geschäftsplanung sind die erwarteten Ergebnisse – unter Berücksichtigung der Inhalte aus der Geschäftsstrategie – quantitativ niedergelegt. Das Geschäftsmodell wird im Zuge der Geschäfts- und Risikostrategie überprüft und analysiert. Die Strategien enthalten Zielsetzungen und Maßnahmen zur Steuerung des Ertragsrisikos.
Gesamtbeurteilung der Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Die Instrumentarien und Prozesse entsprechen unserer Strategie sowie dem Geschäftsmodell der Sparkasse und ermöglichen somit, nachteiligen Entwicklungen rechtzeitig entgegenzuwirken. Alle risikopolitischen Entscheidungen werden an der Maßgabe einer ausgewogenen Risiko-Chance-Relation sowie an der Risikotragfähigkeit ausgerichtet.
In 2019 war das wertorientierte Gesamtbanklimit zeitweise mit mehr als 100 Prozent ausgelastet – die maximale Auslastung lag bei rund 106 Prozent. Zum Bilanzstichtag war das Gesamtbanklimit mit rund 82 Prozent ausgeschöpft. Das wertorientierte Risiko war stets durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt. In der periodischen Sichtweise der Risikotragfähigkeit war das Limit jederzeit eingehalten – zum 31.12.2019 war es mit rund 61 Prozent ausgelastet. Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen wären auch bei Verlust des Gesamtbanklimits erfüllt gewesen. Sowohl in der wertorientierten als auch in der periodischen und regulatorischen Sichtweise war die Risikotragfähigkeit gegeben. Auf Basis der durchgeführten Kapitalplanung ist bei den bestehenden Eigenmittelanforderungen bis zum Ende des Planungshorizonts keine Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu erwarten. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Dreimal jährlich findet ein „Risikomonitoring“ durch den Sparkassenverband Rheinland-Pfalz statt. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer Monitoringstufe zugeordnet. Die Sparkasse Mainz ist in der besten Bewertungsstufe eingruppiert.
Die Sparkasse Mainz verfügt über eine ausreichende Zahlungsfähigkeit. Unsere Hauptrefinanzierungsquelle stellt traditionell das Kundengeschäft dar. Auf dem Interbankenmarkt tätigen wir Refinanzierungsgeschäfte primär mit der Bundesbank und dem Liquiditätsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Wir gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass wir – wie in der Vergangenheit – auch künftig im Bedarfsfall zusätzliche Liquidität über den Interbankensektor generieren können. Aufgrund der lockeren Geldpolitik der EZB sind derzeit grundsätzlich günstige Refinanzierungsbedingungen am Markt vorzufinden, durch die „Coronakrise“ können zusätzliche Kosten am Interbankenmarkt allerdings nicht ausgeschlossen werden. Wir halten jederzeit eine ausreichende Liquiditätsreserve vor.
Die Geldpolitik der EZB führte zu einem historisch niedrigen Zinsniveau mit dem Phänomen „Negativzinsen“. Diese Marktverhältnisse stellen Banken und Sparkassen vor große Herausforderungen. Bei unverändertem Zinsniveau wird der Druck auf die wichtige Erfolgskomponente Zinsergebnis weiter steigen. In unserer Erfolgsplanung wurde die Zinssituation berücksichtigt. Darüber hinaus können Zinssteigerungen – deren Höhe auch von der Inflationsentwicklung abhängt – zu erhöhten Zinsänderungsrisiken führen. Aufgrund der aktuellen – durch das „Coronavirus“ bedingten – Entwicklungen ist weiterhin mit sehr niedrigen Zinsen zu rechnen. Im Handelsergebnis sind über die Planungen hinausgehende Abschreibungen durch die Aktienkursentwicklung und Veränderungen von Credit-Spreads ebenfalls möglich.
Sollten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Kreditnehmer aufgrund der Abkühlung der allgemeinen Konjunktur verschlechtern und die „Hilfspakete“ im Rahmen der „Coronakrise“ nicht ausreichen, kann dies zu erhöhten Ausfällen im Kreditgeschäft führen. Zusätzliche Risiken aus unserem Beteiligungsportfolio können ebenfalls nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Unter Würdigung aller Aspekte halten wir unsere Risikolage für vertretbar. Auch für 2020 ist die Darstellung der Risiken – sowohl wertorientiert, als auch periodisch/ regulatorisch – gewährleistet. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht zu erkennen. Die „Coronakrise“ kann allerdings einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben.
4. Chancen- und Prognosebericht
Die Planung unserer Vermögens-, Finanz- und Ertragsentwicklung dient der abgestimmten Ausrichtung der geschäftlichen Aktivitäten auf die Unternehmensziele der Sparkasse Mainz. Hierbei werden eine Vielzahl von internen und externen Einflussfaktoren berücksichtigt, notwendigerweise basiert das gesamte Konzept auch auf Annahmen über künftig vorherrschende Bedingungen innerhalb der Sparkasse sowie innerhalb ihres Umfeldes. Somit ist unsere Planung ein vielstufiger und revolvierender Prozess.
Diese Planung geht von einigen Grundparametern aus. Sollten diese nicht, wie von uns prognostiziert eintreten, so können sich daraus Chancen, aber auch Risiken ergeben. Solche können beispielhaft in einer deutlich anderen Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage, unentdeckten Potentialen, etwa in der Betriebsstrategie der Zukunft, oder in von uns nicht beeinflussbaren Ereignissen und Änderungen bei unseren Verbundpartnern liegen und einen wesentlichen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit und unseren Geschäftsverlauf haben.
Durch regelmäßige Überprüfungen dieses Prozesses sowie aller Detailplanungen im Sinne einer Soll-Ist-Analyse wollen wir frühzeitig Chancen und Risiken erkennen und sachgerecht hierauf reagieren. Gleichwohl sind Planungen und Prognosen immer „Momentaufnahmen“. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von der voraussichtlichen Entwicklung abweichen, welche maßgeblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst werden dürfte.
Allgemeines Umfeld/Perspektiven 2020
Im vergangenen Jahr wurden die sich bereits 2018 andeutenden konjunkturellen Abwärtstendenzen verstärkt. Mit einer wesentlichen Verbesserung des allgemeinen wirtschaftlichen Umfeldes wurde auch im Jahr 2020 nicht gerechnet. Alle vorgelegten Prognosen sagten frühestens für die zweite Jahreshälfte eine Erholung der Weltkonjunktur voraus. Für Deutschland rechneten der IWF und die Bunderegierung mit einem Wachstum von 1,1 Prozent, die KfW und der Sachverständigenrat der Wirtschaft mit 0,9 Prozent. Der deutsche Arbeitsmarkt wurde in der Gesamtbetrachtung weiterhin als sehr robust bezeichnet. Für die Entwicklung der Verbraucherpreise in Deutschland wurde mit +1,6 Prozent ein etwas stärkerer Anstieg als im Jahr 2019 gerechnet. In der Eurozone erwartet die EZB einen Anstieg um 1,1 Prozent in 2020, sowie +1,4 Prozent bzw. +1,6 Prozent in den Folgejahren.
Die im I. Quartal 2020 zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundene Pandemie wird negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung haben. Im März 2020 wurde vom Gesetzgeber ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abfedern soll. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. Die Bundesregierung betonte jedoch in diesem Zusammenhang auch, dass die Tragweite, die die Pandemie auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland haben wird, nicht seriös beschrieben werden könne, weil aussagekräftige Konjunkturindikatoren erst mit einiger Verzögerung vorliegen werden.
Auf den Kapitalmärkten waren jedoch bereits deutliche Reaktionen feststellbar. So hatte der Deutsche Aktienindex (DAX) nach seinem historischen Höchstwert am Jahresbeginn in den ersten beiden Monaten des Jahres 2020 erhebliche Einbußen zu verzeichnen. Deutsche Staatsanleihen wurden dagegen stark nachgefragt, so dass deren in den meisten Laufzeitbereichen negativen Renditen nochmals deutlich sanken.
Vor diesem Hintergrund sind alle gesamtwirtschaftlichen Prognosen für das Jahr 2020 zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prognoseberichts mit erhöhten Unsicherheiten behaftet. Daher können auch die möglichen Auswirkungen auf Prognosen der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2020 noch nicht umfassend beurteilt werden. Nennenswerte negative Abweichungen von unseren Planungen können bei den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren jedoch nicht ausgeschlossen werden. Im besonderen Maße dürfte dies für die Bewertung unserer Wertpapieranlagen sowie die notwendige Kreditrisikovorsorge gelten.
Eine Beendigung des EZB- Anleihenkaufprogramms, welches ohnehin erst kurz vor der Erhöhung der Leitzinsen erfolgen sollte, ist angesichts der derzeitigen Entwicklung nicht zu erwarten.
Fraglich bleibt auch, ob das ursprünglich für das Jahr 2020 als Schwerpunkt zu erwartende Thema Nachhaltigkeit weiterhin mit hoher Intensität verfolgt wird oder ob die BaFin, aufgrund der aktuellen Verwerfungen, zunächst andere Prioritäten setzt.
Wir gehen davon aus, dass die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und Rahmenbedingungen auch unseren künftigen Geschäftserfolg nachhaltig bestimmen werden. Dabei wird die Ertragslage für das Jahr 2020, auch losgelöst von der aktuellen Entwicklung, weiterhin stark beeinflusst von der anhaltenden (Niedrig-)Zinssituation, für die sich auch kurzfristig offensichtlich keine wesentliche Veränderung abzeichnet. Dies bedeutet, dass für Kundenforderungen, für die eine längere Zinsbindungsfrist abläuft, eine Prolongation nur zu einem wesentlich niedrigeren Zinssatz möglich ist. Die Masse der Kundenverbindlichkeiten dagegen kennt keine langen Zinsbindungsfristen und ist daher weitgehend bereits auf dem aktuellen Zinsniveau angekommen.
Unseren Planungen, die eine seriöse Adjustierung erst nach Vorliegen erster belastbarer Erkenntnisse über die Auswirkungen der durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Verwerfungen zulässt, haben wir im Wesentlichen die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:
- eine weiter anhaltende Niedrigzinsphase mit zunächst leicht sinkenden Zinsen im kurzfristigen sowie zunächst leicht steigenden Zinsen im mittel- und langfristigen Bereich,
- ein Wachstum von 3,5 Prozent im Kundenkreditgeschäft sowie ein weitgehend unveränderter Wertpapiereigenbestand,
- ein Wachstum der Kundeneinlagen von durchschnittlich knapp 3 Prozent bei einer gleichzeitigen Strukturverschiebung von Spareinlagen hin zu kurzfristigen Sichteinlagen.
Davon ausgehend erwarten wir – nach einem hervorragenden Ergebnis in 2019 – für das laufende Jahr einen Zinsüberschuss deutlich unter dem Niveau des Jahres 2019 in einer Größenordnung um 33,2 Mio. EUR. Beim Provisionsergebnis (Provisionsüberschuss und sonstiger ordentlicher Ertrag) streben wir für das kommende Jahr eine leichte Steigerung gegenüber dem aktuellen Niveau auf 18,3 Mio. EUR an. Dies führt zu einem zu erwartenden Bruttoertrag für das Jahr 2020 in Höhe von 51,5 Mio. EUR.
Die Personal- und Sachaufwendungen sowie den sonstigen ordentlichen Aufwand kalkulieren wir unter Berücksichtigung der tariflichen Lohnerhöhungen sowie unserer geplanten Investitionen zur weiteren Optimierung der vertrieblichen Infrastruktur mit einem Ergebnis leicht über dem Niveau des Vorjahres (Plan: 37,9 Mio. EUR). Dabei versprechen wir uns durch das Großprojekt „Momentum 2020“ wesentliche Impulse bei der Steigerung der Effektivität in den Marktfolge- und Stabsbereichen. Im Detail rechnen wir mit 23,7 Mio. EUR an Personalaufwendungen und 14,3 Mio. EUR an Sachaufwendungen und sonstigem ordentlichem Aufwand.
In der Summe dürften diese Erwartungen zu einem Betriebsergebnis vor Bewertung von 13,6 Mio. EUR oder 0,56 Prozent der DBS führen, also deutlich unter Vorjahresniveau. Hierin spiegelt sich das schwierige geschäftliche Umfeld, in dem sich unsere Sparkasse derzeit bewegt, deutlich wider. Durch das starke zurückliegende Jahr haben wir uns bei der Erfolgsplanung für das kommende Jahr nicht dazu verleiten lassen, diese Realitäten aus den Augen zu verlieren. Als Folge dürfte sich auch die CIR auf 73 Prozent erhöhen.
Für das Jahr 2020 rechnen wir mit einem Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft in Höhe von etwa 3 Mio. EUR. Bei den Eigenanlagen gehen wir von einem Abschreibungsbedarf von ebenfalls ca. 3 Mio. EUR aus. Diese Planungsgrößen stehen angesichts der aktuellen Entwicklungen unter großem Druck. Eine Anpassung erfolgt jedoch aufgrund der Verwerfungen, ausgelöst durch die Coronakrise, erst dann, wenn eine realistische Prognoseeinschätzung erfolgen kann. Insgesamt führt dies derzeit zu einem geplanten Betriebsergebnis nach Bewertung für das Jahr 2020 in Höhe von 7,6 Mio. EUR. Die DBS erhöht sich voraussichtlich auf 2.437,0 Mio. EUR.
Sollten unsere Konzepte noch besser als erwartet anschlagen und auch die Rahmenbedingungen unterstützend wirken, ist eine Steigerung unseres Ergebnisses über die Plangrößen hinaus möglich.
Für die nächsten Geschäftsjahre planen wir die Entwicklung unseres operativen Ergebnisses auf einer konservativen Basis. So wird sich das niedrige Zinsniveau immer nachhaltiger im Zinsertrag widerspiegeln. Es ist die Herausforderung der kommenden Jahre, diesen prognostizierten Rückgang durch eine Steigerung des Provisionsertrages einerseits und eine Reduzierung der Aufwandspositionen andererseits weitgehend aufzufangen.
Dies wird, nach unseren Planungen, jedoch nicht vollständig realisierbar sein, sodass mittelfristig mit einem weiteren leichten Rückgang des Betriebsergebnisses in den Jahren 2021- 2023 zu rechnen ist.
Das Jahr 2019 hat gezeigt, dass es uns als Team gelingen kann, die schwierigen Marktumstände zu bewältigen und mit einem Ergebnis deutlich über Plan zu überraschen. Dies wird uns Ansporn und Motivation für die kommenden Jahre sein, in denen wir die Transformation unseres Hauses hin zu einem schlanken, modernen und effizienten Institut vorantreiben wollen, ohne dabei die Bodenständigkeit, Kundennähe und Regionalität aus dem Auge zu verlieren. Wir wollen auch zukünftig, trotz und gerade wegen des auf uns allen lastenden stetigen Veränderungsdrucks den Bürgern, Unternehmen und kommunalen Körperschaften jederzeit als verlässlicher und leistungsstarker Partner zur Seite zu stehen.
Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an unserer Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2020 beurteilen wir mit Blick auf die erwartete Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung und der CIR daher als herausfordernd.
Mainz, den 31. März 2020
Sparkasse Mainz
Der Vorstand
Thorsten Mühl Michael Weil
Bericht des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat erfüllte im Jahre 2019 die ihm aufgrund der sparkassenrechtlichen Bestimmungen obliegenden Aufgaben. Er wurde durch den Vorstand über alle grund-sätzlichen Fragen der Geschäftspolitik und über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse Mainz unterrichtet.
Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht
für das Jahr 2019 vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Rheinland-
Pfalz hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Jahr 2019 geprüft und
den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2020 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Der mit dem Jahresüberschuss identische Bilanzgewinn in Höhe von 2.133.784,66 € wird abweichend vom Gewinnverwendungsvorschlag nicht teilweise ausgeschüttet, sondern in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt
Mainz, den 26. Mai 2020
Dorothea Schäfer
Landrätin
Vorsitzende des Verwaltungsrates